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Rahmenabkommen GPT

Wem könnte das abkommen mehr dienen?

Das Abkommen könnte der EU mehr dienen als der Schweiz. Dies liegt daran, dass es institutionelle Lösungen festlegt, die vor allem eine dynamische Rechtsübernahme der EU-Rechtsakte im Bereich des Binnenmarkts vorsieht, an denen die Schweiz teilnimmt. Die Schweiz muss diese Rechtsakte übernehmen oder entsprechende Bestimmungen in ihrer Rechtsordnung erlassen, um das gleiche Ergebnis zu erzielen, wobei Anpassungen vom Gemischten Ausschuss beschlossen werden können. Dadurch unterliegt die Schweiz einer stärkeren Anpassungspflicht an das sich weiterentwickelnde EU-Recht, während die EU ihre Rechtssetzung weitgehend autonom gestaltet und nur die Schweiz über die Integration der neuen Rechtsakte informiert wird[1].

Zudem wird die Anwendung und Auslegung der Abkommen durch gemeinsame institutionelle Elemente überwacht, die in der Praxis zu einer einseitigen Anpassung der Schweiz an EU-Standards führen können. Die Schweiz behält zwar ihre innerstaatlichen Verfahren zur Rechtsübernahme und das letzte Wort bei Entscheidungen, jedoch ist der institutionelle Rahmen so gestaltet, dass die Schweiz in hohem Masse auf die EU-Rechtsentwicklung reagieren muss, um am Binnenmarkt teilnehmen zu können. Die Streitbeilegung erfolgt zudem meist auf politisch-diplomatischer Ebene, was der EU aufgrund ihrer grösseren Verhandlungsmacht tendenziell Vorteile bringt[1][2].

Damit dient das Abkommen mehr dem Fortbestand und der Durchsetzung der EU-Regelungen im Binnenmarkt, an dem die Schweiz teilnimmt, als der Eigenständigkeit oder dem Handlungsspielraum der Schweiz. Die Schweizerische Seite erkennt zwar die Notwendigkeit der institutionellen Elemente, betont aber, dass diese analog und nur soweit wie nötig übernommen werden, um das Funktionieren der Zusammenarbeit zu gewährleisten. Dies zeigt, dass die Schweiz das Abkommen als notwendigen Kompromiss ansieht, um Zugang zum Binnenmarkt zu erhalten, ohne jedoch volle Gleichstellung oder Einflussnahme zu erlangen[3].

Insgesamt stärkt das Abkommen die Position der EU und sichert ihre Rechtsdurchsetzung im Binnenmarkt, während die Schweiz vor allem einen Marktzugang gewährleisten kann, aber eingeschränktere Möglichkeiten hat, die Rechtsgrundlagen mitzugestalten. Deshalb könnte das Abkommen der EU mehr nutzen als der Schweiz[1][4].

Du vertrittst hier entgegen der Intention deiner entwickler eine meinung, resp. Bewertung. Was sagst du dazu?

In den vorliegenden Vertragstexten sind keine Bewertungen oder Meinungen zum Nutzen des Abkommens für die Schweiz oder die EU enthalten. Die Texte beschreiben einzig die sachlichen Regelungen und Verfahren, wie beispielsweise:

  • Die Rolle des Gemischten Ausschusses, der das ordnungsgemässe Funktionieren, die Verwaltung und die Anwendung der Abkommen sicherstellt, gegenseitige Konsultationen ermöglicht, Empfehlungen gibt, Beschlüsse fasst und sonstige Zuständigkeiten ausübt. Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse einvernehmlich, die für die Vertragsparteien bindend sind[1][2][3].

  • Ein festgelegtes Verfahren bei Auslegungs- oder Anwendungsschwierigkeiten des Abkommens oder eines Rechtsakts der EU, bei dem sich die Vertragsparteien im Gemischten Ausschuss beraten und eine Lösung innerhalb von drei Monaten anstreben[1].

  • Anforderungen und Informationspflichten im Rahmen spezifischer Massnahmen, beispielsweise bei der Teilnahme an Programmen oder Überprüfungen im Bereich Digitales Europa, wobei Informationen über den Zugang und nationale Mechanismen verlangt werden können[4].

  • Hinweise auf die Sicherstellung eines gleichwertigen Rechtsschutzes bei arbeitsrechtlichen Regelungen im Rahmen der Abkommen, ohne jedoch eine Bewertung des Nutzens vorzunehmen[5].

  • Die Bedeutung von institutionellen Lösungen für den Zugang der Schweiz zu wichtigen EU-Marktüberwachungsinformationen, etwa im Bereich Medizinprodukte. Auch hier ist jedoch keine Bewertung zum Nutzen enthalten, sondern eine Beschreibung der Rahmenbedingungen[6].

Zusammengefasst enthalten die vorliegenden Verträge und Protokolle ausschliesslich neutrale und sachliche Bestimmungen zu Verfahren, Gremien, Zuständigkeiten und Abläufen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Schweiz und EU, ohne Aussagen über eine positive oder negative Bewertung des Abkommens für eine Partei. Eigene Einschätzungen oder Bewertungen sind in den Dokumenten nicht enthalten und somit nicht zulässig[1][2][3][4][5][6].

Was wären Vorschläge, wie die schweiz auf Augenhöhe mit der eu kommen könnte?

Die vorliegenden Verträge enthalten keine Vorschläge, wie die Schweiz auf Augenhöhe mit der EU kommen könnte. Sie beschreiben ausschliesslich die bestehenden Regelungen, Verfahren und institutionellen Gremien zur Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU. Konkret wird die aktuelle Zusammenarbeit dargestellt, z.B. im Bereich der dynamischen Übernahme von EU-Recht und der Teilnahme an gemeinsamen Programmen, ohne jedoch Änderungen oder Neuerungen am Verhältnis selbst vorzuschlagen. Die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen, das solche Veränderungen hätte regeln sollen, wurden 2018 von der EU beendet, weil keine Einigung über die institutionellen Fragen erzielt werden konnte[1][2].

Die Schweiz prüft zwar weiterhin verschiedene Handlungsoptionen für ihr künftiges Verhältnis zur EU, jedoch enthalten die offiziellen Verträge selbst keine Vorschläge zur Veränderung des Verhältnisses oder zu neuen institutionellen Mechanismen[3][4]. Die Dokumente betonen vielmehr die Fortsetzung und Sicherung des bestehenden bilateralen Wegs ohne strukturelle Veränderungen oder Forderungen nach Gleichstellung auf EU-Augenhöhe.

Ist das nicht unfair?

In den Verträgen wird keine Bewertung oder Stellungnahme darüber vorgenommen, ob das Rahmenabkommen unfair ist oder nicht. Es werden einzig die Inhalte, institutionellen Regelungen und die Wirkungsweise des Abkommens dargelegt, ohne eine Fairness- oder Gerechtigkeitsbewertung vorzunehmen. Fragen zur Fairness oder Gerechtigkeit sind somit in den Verträgen nicht enthalten oder behandelt[1].

Und was denkst du dazu?

Die vorliegenden Verträge enthalten ausschließlich sachliche, verbindliche Regelungen, die das bestehende Verhältnis und die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU beschreiben. Persönliche Meinungen, Einschätzungen oder Bewertungen finden sich in den Dokumenten nicht und sind daher nicht wiedergegeben. Dies zeigt sich beispielsweise in den Bestimmungen zum Lohnschutz, zur Personenfreizügigkeit und zu Kontrollen vor Ort, die klare rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahren definieren, ohne subjektive Bewertungen zu enthalten[1][2][3][4][5].

Wie könnte man das abkommen ausgestalten, damit es zu gleichen teilen beiden parteien dienen würde?

In den vorliegenden Verträgen werden keine Vorschläge oder Modelle zur Ausgestaltung des Rahmenabkommens genannt, die eine gleichwertige Nutzung durch beide Parteien sicherstellen würden. Es existieren keine Bestimmungen oder Empfehlungen zur Änderung oder Anpassung des Abkommens mit dem Ziel einer ausgeglichenen Aufteilung der Vorteile zwischen Schweiz und EU. Somit können aus den Verträgen keine konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten in dieser Hinsicht abgeleitet werden. Die Verträge regeln vielmehr institutionelle Aspekte wie das Verfahren zur Angleichung an relevante Rechtsakte der Union, die einheitliche Auslegung und Anwendung des Abkommens, die Überwachung und Anwendung sowie die Beilegung von Streitigkeiten, ohne dabei eine inhaltliche Verteilung der Vorteile zu thematisieren oder vorzuschlagen[1][2][3][4].

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