Wird die Schweiz im Onlinehandel mit EU-Bürgern gleich gestellt.
Die Schweiz wird im Onlinehandel mit EU-Bürgern nicht automatisch gleichgestellt. Aufgrund des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU bestehen diverse spezifische Abkommen, jedoch ist die Schweiz kein Mitglied des EU-Binnenmarktes und übernimmt EU-Recht nicht automatisch. Die rechtliche Gleichstellung im Onlinehandel hängt daher von konkreten bilateralen Vereinbarungen ab, die Regelungen dazu enthalten können, aber keine vollständige Gleichstellung garantieren. Ein institutionelles Rahmenabkommen, das eine umfassendere Integration ermöglichen könnte, wurde bislang nicht unterzeichnet[1][2].
Was müsste die Schweiz tun um Mirglied des Binnenmarkts zu werden, jedoch ohne vollständige EU-Mitgliedschaft?
Die bereitgestellten Verträge enthalten keine expliziten Informationen oder Regelungen darüber, welche konkreten Schritte oder Bedingungen die Schweiz erfüllen müsste, um Mitglied des EU-Binnenmarkts zu werden, ohne vollständige EU-Mitgliedschaft zu erlangen. Stattdessen wird die bestehende Zusammenarbeit und sektorielle Teilnahme am Binnenmarkt im Rahmen der bereits abgeschlossenen und ausgehandelten Abkommen beschrieben.
Die Abkommen fokussieren sich auf die sektorielle Teilnahme, die Teilnahme an spezifischen Programmen und die dynamische Rechtsübernahme in bestimmten Bereichen, wie Strom, Lebensmittel oder Entsendungen, jedoch unter klar definierten und begrenzten Bedingungen, die das Einverständnis der Schweiz voraussetzen. Die Schweiz hat dabei das Recht, aktiv an der Ausarbeitung von relevanten EU-Rechtsakten mitzuwirken («Decision Shaping»), und es besteht ein klarer Schutz vor einseitiger Ausdehnung der EU-Rechtsnormen auf die Schweiz[1][2][3][4][5][6][7].
Zudem sind die bestehenden Abkommen durch institutionelle Elemente ergänzt, die Rechtssicherheit schaffen, den Schutz essenzieller Interessen der Schweiz gewährleisten und die Konfliktlösung in einem geordneten, paritätisch besetzten Schiedsgericht regeln. Die Verträge behandeln somit vor allem das Funktionieren und die Weiterentwicklung der sektoriellen Beziehungen, nicht aber den Weg oder die Bedingungen zu einer umfassenderen Mitgliedschaft am Binnenmarkt ohne eine vollständige EU-Mitgliedschaft[8].
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verträge die bestehenden Beziehungen und die sektorielle Integration regeln, aber keine Mechanismen oder Voraussetzungen für eine volle oder partielle Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt ohne Vollmitgliedschaft enthalten.