Welche Behörden werden zusätzlich benötigt und in welchem Bereich der Verträge?
Zusätzlich benötigt werden insbesondere folgende Behörden und in den genannten Vertragsbereichen:
Im Bereich Lebensmittelsicherheit:
Die zuständige Vollzugsbehörde ist erforderlich, die unter anderem Aufgaben der amtlichen Kontrollen durch Dritte, insbesondere Unternehmen und Organisationen, übertragen kann. Diese Behörde hört auch vorgängig die betroffenen Hersteller oder Importeure sowie Konsumentenorganisationen an und kann die Information der Bevölkerung übernehmen[1].
Im Bereich Elektrizität:
Die Zivilgerichte beurteilen die Verträge, wobei die Zuständigkeiten der Elektrizitätskommission (ElCom) vorbehalten bleiben. Die ElCom ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung von Entflechtungs- und Wettbewerbsregeln im Netzbereich[2].
Im Bereich Medizinprodukte:
Für die Marktüberwachung von Medizinprodukten sind institutionelle Lösungen notwendig, damit die Schweizer Behörden Zugang zu den Informationen der EU-Mitgliedstaaten erhalten und bei unsicheren Produkten rasch reagieren können. Hier sind also die zuständigen Überwachungsbehörden im Bereich Medizinprodukte involviert[3][4].
Im Bereich Schiedsverfahren und Ausgleichsmassnahmen (z.B. Binnenmarkt, Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen):
Hier sind Schiedsgerichte beteiligt, die Verstösse feststellen. Zudem können im Rahmen von Protokollen oder bilateralen Abkommen Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden, die von den zuständigen Behörden der Vertragsparteien notifiziert und durchgesetzt werden müssen[5].
Zusammenfassung:
Quellen:
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[4] [3]
[5] [1]