was sind pros und cons des Rahmenabkommens
The pros and cons of the institutional framework agreement (Rahmenabkommen) between Switzerland and the EU can be summarized as follows:
Pros:
Cons:
In summary, the framework agreement was proposed as a means to streamline and institutionalize Swiss-EU relations through an enforceable and structured mechanism that guarantees cooperation and dispute settlement. However, fundamental disagreements on social and economic safeguards, as well as concerns about sovereignty and conditionality, prevented its conclusion and led to negative consequences in certain EU collaborations for Switzerland.
haben wir durch das Rahmenabkommen einen gesicherten Zugang zu Strom?
Die Verträge enthalten keine spezifischen Informationen oder festgelegten Garantien dafür, dass durch das Rahmenabkommen ein gesicherter Zugang der Schweiz zu Strom gewährleistet wird. Das Stromabkommen beschränkt sich auf Produktion, Handel, Übertragung und Vertrieb von Strom, nicht jedoch auf den Verbrauch oder eine verbindliche Versorgungssicherheit im engeren Sinne[1].
Die Schweiz behält jedoch das Recht, notwendige Reserven zu erstellen und Massnahmen zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit zu ergreifen, soweit diese mit dem Abkommen vereinbar sind. Dabei kann sie bei der Bedarfsanalyse spezifische nationale Besonderheiten berücksichtigen, was ihr zusätzlichen Handlungsspielraum verschafft[2][3].
Zudem sieht das Abkommen vor, dass grenzüberschreitende Stromverbindungen auch in Krisensituationen offen bleiben sollen und unangemessene Einschränkungen der Stromflüsse vermieden werden[3]. Die Versorgungssicherheit und der sichere Netzbetrieb sollen durch das Abkommen gestärkt werden, eine explizite Garantie für einen gesicherten Stromzugang wird jedoch nicht formuliert[4].
Insgesamt sind also zwar Mechanismen zur Förderung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität enthalten, das Rahmenabkommen selbst gibt aber keine explizite Garantie für einen gesicherten Zugang zu Strom oder Energieimporten an die Schweiz[5][2][4][3].
Stand heute: wieviele Personen hätten ein dauerhaftes Bleiberecht in der Schweiz mit diesem neuen Rahmenabkommen
Die Verträge zum neuen Rahmenabkommen (Bilaterale III) enthalten keine Angaben darüber, wie viele Personen mit diesem Abkommen ein dauerhaftes Bleiberecht in der Schweiz erhalten würden. Es ist weder ein fester Personenkreis noch eine konkrete Zahl von Personen mit einem solchen Bleiberecht definiert[1].
Das Abkommen regelt hauptsächlich die Freizügigkeit der Personen zwischen der Schweiz und der EU durch Verfahrens- und Koordinationsregeln, ohne eine explizite Garantie für ein automatisches oder dauerhaftes Bleiberecht für eine bestimmte Anzahl von Menschen zu geben. Die Details zu Aufenthaltsrechten, Arbeitsbewilligungen oder Niederlassungen bleiben weiterhin Gegenstand separater Regeln und nationaler Gesetzgebungen, die im Abkommen nicht mit konkreten Zahlen hinterlegt sind[2][3].
Demzufolge existiert keine exakte oder definierte Zahl von Personen, die aufgrund des Abkommens ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten würden[2][3].