Was für abkommen gibt es betreffend Medikamenten?
Es gibt mehrere Abkommen, die die Schweiz mit der EU im Bereich der Medikamente und Gesundheit schließen:
Gesundheitsabkommen: Dieses Abkommen betrifft insbesondere die Gesundheitssicherheit und sichert der Schweiz im Bereich der Versorgung mit medizinischen Gegenmassnahmen und der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen ähnliche Rechte und Pflichten wie den EU-Mitgliedstaaten zu. Die Schweiz beteiligt sich an entsprechenden Mechanismen der EU, erhält Zugang zu epidemiologischen Daten und nimmt am Austausch von Fachinformationen teil. Die institutionellen Elemente, die in den Binnenmarkt-Abkommen bestehen, werden analog auch im Gesundheitsabkommen angewendet, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, obwohl das Abkommen selbst kein Binnenmarktabkommen ist[1],[2],[3].
Bilaterale Abkommen zum Binnenmarkt: Diese umfassen institutionelle Lösungen wie das Verfahren zur Angleichung von Rechtsakten, einheitliche Auslegung, Überwachung, Anwendung und Streitbeilegung. Dies ermöglicht der Schweiz einen kontinuierlichen und ausgewogenen Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit der EU, auch im Bereich der Arzneimittelversorgung[4],[5].
Gemischter Ausschuss: In den Abkommen gibt es Gremien (wie den Gemischten Ausschuss), die das ordnungsgemässe Funktionieren, die Verwaltung und Anwendung der Abkommen sicherstellen. Sie kümmern sich insbesondere um Empfehlungen, Beschlüsse und die Durchführung der Abkommen, was auch für Gesundheits- und Arzneimittelthemen gilt[6],[7].
Zusammenfassend bestehen demnach Abkommen, die die Zusammenarbeit zwischen Schweiz und EU in der Gesundheitssicherheit regeln, insbesondere im Bereich der Medikamentenversorgung und der gemeinsamen Gesundheitsbedrohungen, ergänzt durch institutionelle Mechanismen analog zu denen im Binnenmarkt.