Was ändert im gesundheitswesen
Im Gesundheitswesen ändert sich durch das neue Gesundheitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vor allem die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitssicherheit. Die Schweiz erhält einen direkten und ständigen Zugang zu den EU-Gesundheitssicherheitsmechanismen, darunter das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) sowie den Gesundheitssicherheitsauschuss (HSC). Dadurch kann die Schweiz bei der Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen, wie zum Beispiel Pandemien, besser informiert sein und sich regelmaessig mit den EU-Staaten über Risiken austauschen. Die Teilnahme am Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ist ebenfalls Teil der Vereinbarung. Dies stärkt die Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit der Schweiz gegen Gesundheitsgefahren und verbessert den Schutz der Schweizer Bevölkerung[1], [2], [3].
Wichtig dabei ist, dass die Schweiz weiterhin eigenständig und souverän über nationale Massnahmen zur Verhütung und Bewältigung von Epidemien entscheidet. Das Abkommen konzentriert sich ausschliesslich auf den Bereich der Gesundheitssicherheit; andere Bereiche der Gesundheitspolitik, wie Tabakregulierung oder Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, sind nicht Bestandteil des Abkommens, können aber eventuell zukuenftig hinzukommen, falls beide Seiten dies wünschen[4], [3].
Darueber hinaus ermöglicht das Abkommen der Schweiz eine systematischere Beteiligung an EU-Programmen im Gesundheitsbereich, etwa im Rahmen von „EU4Health“ und weiteren Programmen zu Bildung, Forschung und Innovation. Dadurch kann die Schweiz zum Beispiel auch in europaweiten Studien mitwirken und Daten zur Gesundheitsförderung sowie Prävention austauschen[5], [6].
Zusammenfassend führt das Abkommen zu: