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Rahmenabkommen GPT

Was passiert, wenn sich die Schweiz und die EU nicht einigen können?

Wenn sich die Schweiz und die EU nicht einigen können, hat dies mehrere Konsequenzen:

  1. Die Zusammenarbeit in zentralen Bereichen kann behindert oder unterbrochen werden. Ein Beispiel ist die epidemiologische Überwachung: Während der Covid-19-Pandemie hatte die Schweiz nur einen zeitlich und inhaltlich beschränkten Zugang zu wichtigen Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU, der seit August 2023 nicht mehr besteht, weil keine Einigung erzielt wurde. Ohne diesen Zugang ist die Schweiz in solchen Bereichen weniger gut informiert und handlungsfähig[1].

  2. In Streitfällen wie der Anerkennung von Schweizer Diplomen oder anderen wirtschaftlichen Fragen konnte die Schweiz bisher nur politisch-diplomatisch oder im Gemischten Ausschuss verhandeln, ohne rechtlich verbindliche Durchsetzungsmöglichkeiten. Mit neuen institutionellen Elementen soll dies geändert werden, doch ohne Einigung bleiben solche Rechte eingeschränkt[2].

  3. Der bilaterale Weg ist gefährdet, der seit 25 Jahren den wirtschaftlichen und politischen Austausch regelt. Ohne ein Abkommen verliert dieser Weg an Stabilität und Rechtssicherheit, was negative Auswirkungen auf Wirtschaftsbeziehungen, wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen bedeutet[3].

  4. Die Schweiz muss EU-Recht nicht automatisch übernehmen, jedoch ist die dynamische Rechtsübernahme ohne Abkommen schwerer zu steuern. Ohne Regelung droht der schrittweise Wertverlust von bestehender Zusammenarbeit und Abkommen, was zu Rechtsunsicherheiten und zusätzlichen Handelshemmnissen führen kann[4].

  5. Insgesamt würde der Wegfall einer Einigung zu einem Verlust von Mitspracherechten der Schweiz in relevanten EU-Prozessen führen, wodurch schweizerische Interessen weniger effektiv vertreten werden können[5].

Zusammenfassend führt das Ausbleiben einer Einigung zu weniger Zusammenarbeit, eingeschränktem Zugang zu wichtigen EU-Systemen, mangelnder Rechtssicherheit und einem Risiko für den wirtschaftlichen Wohlstand sowie die politische Stabilität der Schweiz[1][2][3][4][5].

Reicht das Freihandelsabkommen mit der eu nicht?

Das neue Rahmenabkommen (Bilaterale III) zwischen der Schweiz und der EU geht über das Freihandelsabkommen hinaus und umfasst folgende Bereiche:

  • Zugang zum EU-Binnenmarkt auch für Dienstleistungen,
  • Anerkennung von Berufsqualifikationen,
  • Zusammenarbeit in Forschung und Innovation,
  • Beteiligung an EU-Programmen, beispielsweise im Umwelt- und Sicherheitsbereich,
  • Institutionelle Regelungen zur Klärung von Streitfällen,
  • Dynamische Anpassung an zukünftiges EU-Recht in wichtigen Bereichen.

Diese umfassenden Kooperationsfelder sind im Freihandelsabkommen nicht enthalten. Das Rahmenabkommen schafft damit eine vertiefte und strukturierte Zusammenarbeit mit verbindlichen Verträgen, die auch die stabile Teilnahme am Binnenmarkt in den nun erweiterten Bereichen sichern sowie Rechtssicherheit und eine bessere Mitgestaltung ermöglichen. Die institutionellen Elemente stellen sicher, dass für alle Marktteilnehmer gleiche Spielregeln gelten, Streitigkeiten geordnet gelöst werden können und die Schweiz bei der dynamischen Rechtsübernahme bei relevanten EU-Rechtsakten mitredet. Dies ist nicht nur für die wirtschaftliche Integration, sondern auch für die langfristige politische und rechtliche Zusammenarbeit von grosser Bedeutung[1][2][3][4][5].

Zugang zum EU-Binnenmarkt auch für Dienstleistungen. Was bedeutet das?

Der Zugang zum EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen im Rahmen des neuen Rahmenabkommens (Bilaterale III) bedeutet für die Schweiz vor allem:

  • Eine Erleichterung und erhöhte Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen und Fachpersonen, die in der EU Dienstleistungen erbringen wollen.
  • Die Anerkennung von Berufsqualifikationen, was qualifizierten Fachkräften aus der Schweiz die Tätigkeit in EU-Mitgliedstaaten ermöglicht.
  • Die Teilnahme an EU-Programmen und Kooperationen, die für Dienstleistungsbranchen relevant sind.

Diese Regelungen verbessern die Voraussetzungen für Schweizer Dienstleistungsanbieter, ihre Geschäftsaktivitäten in der EU systematisch und vermehrt auszuweiten, was über das bisherige Freihandelsabkommen (das hauptsächlich den Warenverkehr betraf) hinausgeht. Ziel ist eine vertiefte wirtschaftliche Integration und ein erleichterter Zugang zu einem Markt mit mehr als 400 Millionen Konsumenten. Die institutionellen Elemente wie die dynamische Rechtsübernahme und der Streitbeilegungsmechanismus gewährleisten dabei Rechtssicherheit und Gleichbehandlung für alle Marktteilnehmenden. Die Schweiz kann zudem aktiv an EU-Rechtssetzungsprozessen mitwirken, um ihre Interessen einzubringen und frühzeitig Einfluss zu nehmen („Decision Shaping“). Ebenso wird sichergestellt, dass die Abkommen in einem geordneten Rahmen weiterentwickelt werden können, ohne dass die EU einseitig Gesetzesänderungen aufzwingen kann[1][2][3].

Damit profitieren Schweizer Dienstleistungsunternehmen von verbesserten rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen, welche den bilateralen Weg nachhaltig stärken und die Zusammenarbeit mit dem wichtigsten Wirtschaftspartner EU langfristig sichern[4][5].

Das heisst, dass heute in der Eu keine dienstleistungen angebot werden?

Die Aussage ist korrekt: Schweizer Unternehmen dürfen auch heute schon Dienstleistungen in der EU anbieten, da der Dienstleistungsverkehr auf bestehenden bilateralen Abkommen und dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht basiert. Allerdings ist dieser Zugang bisher in Umfang, Rechtssicherheit und der Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeschränkt.

Das neue Rahmenabkommen würde klarere und umfassendere Regeln schaffen, die den Zugang zum EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen erleichtern, die Anerkennung von Schweizer Berufsqualifikationen verbessern und die Rechtssicherheit für Anbieter erhöhen. Zudem ermöglicht es der Schweiz, an der Mitgestaltung von EU-Rechtsakten besser teilzuhaben und sorgt durch institutionelle Regelungen für eine geordnete Streitbeilegung. Somit ist das Rahmenabkommen eine Erweiterung und Vertiefung des bestehenden Zugangs und stellt keine völlig neue Möglichkeit dar, sondern eine Verbesserung und Präzisierung des heutigen Zugangs[1].

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