was regelt das rahmenabkommen
Das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU regelt einen institutionellen Mechanismus für die bilateralen Abkommen. Es soll das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU stabilisieren und weiterentwickeln, indem es vor allem die dynamische Anpassung des Rechts, eine einheitliche Auslegung der Abkommen, deren Überwachung sowie eine Streitbeilegung bei Uneinigkeiten sicherstellt. Das Abkommen sieht vor, dass alle Seiten die Rechtsentwicklungen im EU-Binnenmarkt, die die bilateralen Abkommen betreffen, integrieren. Zudem soll ein Gemischter Ausschuss für die ordnungsgemässe Verwaltung, gegenseitige Konsultationen und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien sorgen. Er kann Empfehlungen aussprechen, Bindungswirkungen für die Vertragsparteien entfalten und Streitigkeiten schlichten [1], [2], [3], [4].
Ziel ist es, die bilaterale Zusammenarbeit zu festigen und Hindernisse in wichtigen Bereichen wie Personenfreizügigkeit, Lohnschutz und staatlichen Beihilfen zu klären sowie die Zusammenarbeit in Forschungsprojekten und weiteren EU-Binnenmarktabkommen zu ermöglichen [1], [5], [6], [7].
Das Rahmenabkommen sollte institutionelle Fragen zentral regeln, was über verschiedene Einzelabkommen hinweg Geltung gehabt hätte. Aufgrund von Differenzen insbesondere bei den genannten Schlüsselthemen wurden die Verhandlungen jedoch 2021 abgebrochen [1], [8], [9].
Zusammengefasst regelt das Rahmenabkommen also die institutionellen Rahmenbedingungen der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU, insbesondere bezüglich der Rechtsübernahme, Überwachung, Rechtsauslegung und Streitbeilegung, um eine stabile und fortschreitende Zusammenarbeit sicherzustellen [1], [3], [4].