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Rahmenabkommen GPT

Wie wirkt sich das Rahmenabkommen auf das Waffenrecht aus?

Das institutionelle Rahmenabkommen wirkt sich auf das Waffenrecht der Schweiz indirekt aus, indem es die Schweiz verpflichten würde, EU-Recht dynamisch zu übernehmen und die einheitliche Auslegung sowie Überwachung der Abkommen sicherzustellen. Dies würde bedeuten, dass Bestimmungen zum Waffenrecht, sofern sie Teil des EU-Binnenmarktrechts oder der relevanten bilateralen Abkommen sind, von der Schweiz übernommen und umgesetzt werden müssten. Der Bundesrat entschied jedoch, das Rahmenabkommen nicht zu unterzeichnen, weil weiterhin substanzielle Differenzen, unter anderem in Schlüsselfragen wie der Personenfreizügigkeit und dem Lohnschutz, bestanden. Damit entfällt aktuell eine direkte Änderung oder Annäherung des Schweizer Waffenrechts an das EU-Recht im Rahmen dieses Abkommens. Die bilateralen Abkommen bleiben bestehen, ohne dass ein institutioneller Mechanismus wie im Rahmenabkommen vorgesehen eingeführt wird, der eine automatische Rechtsübernahme oder Sanktionen bei Nichteinhaltung ermöglichen würde.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass das Rahmenabkommen bei seiner Verabschiedung eine engere Angleichung des Waffenrechts an EU-Standards bewirkt hätte, was durch die Nichtunterzeichnung aber nicht eingetreten ist und somit keine unmittelbare Änderung des Schweizer Waffenrechts erfolgt ist [1][2][3][6].

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