Das Abkommen handelt im Wesentlichen von der Zusammenarbeit und den Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, insbesondere hinsichtlich Aufenthaltsrechten, Sozialleistungen, Beihilferecht, sowie der Integration und Anwendung von Unionsrecht in der Schweiz. Es enthält Mechanismen zur Anpassung des Abkommens an EU-Rechtsakte und regelt Institutionen und Verfahren zur Überwachung und Streitbeilegung.
Die Hauptthemen des Abkommens sind:
- Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt nach mindestens fünf Jahren rechtmässigem, ununterbrochenem Aufenthalt in einer Vertragspartei [1].
- Beschränkungen beim Anspruch auf Sozialhilfe und Studienbeihilfen für neu ankommende Arbeitnehmer, Selbstständige und deren Familienangehörige [1].
- Einrichtung einer Beihilfekammer innerhalb der Wettbewerbskommission der Schweiz zur Überwachung und endgültigen Entscheidung von Beihilfefällen [2].
- Kontinuierlicher und ausgewogener Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Schweiz und EU, einschließlich institutioneller Lösungen für gemeinsame bilaterale Binnenmarktabkommen [3].
- Verfahren zur Integration von EU-Rechtsakten in das Abkommen und damit teilweise in die Schweizer Rechtsordnung, inklusive der Rolle eines Gemischten Ausschusses für Anpassungen [4][5].
- Anerkennung des Datenschutzstandards der Schweiz als angemessen im Sinne von EU-Rechtsvorschriften [6].
- Erhaltung der Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte und des Bundesgerichts, ohne Beeinträchtigung durch das Abkommen, sowie definierte Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei der Streitbeilegung [7][8].
- Möglichkeit für die Schweiz, Einfluss auf EU-Rechtssetzungsverfahren (Decision Shaping) und Gerichtsverfahren (Schriftsatzeinreichung) zu nehmen [8].
- Regelungen bezüglich staatlicher Beihilfen unter Beachtung der EU-Beihilferegeln und Ausnahmetatbestände, sowie Transparenz bei bestehenden Beihilfen [9].
- Klärung offener Fragen zu Unionsbürgerrichtlinie, Lohnschutz und staatlichen Beihilfen in einer Weise, die den Interessen der Schweiz entspricht [10].
Diese Punkte fassen die zentralen Inhalte des Abkommens zusammen und zeigen insbesondere die rechtliche, wirtschaftliche und institutionelle Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU auf.