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Was für Kontrollen werden bei der Lebensmittelsicherheit eingeführt?

Die bei der Lebensmittelsicherheit eingeführten Kontrollen umfassen insbesondere die amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, die sich an der Verordnung (EU) 2017/625 orientieren und künftig in der Schweiz direkt angewendet werden. Diese Kontrollen regeln, wie die Vollzugsbehörden vorgehen und welche Rechte sie haben. Dazu gehört auch das Bekämpfen von betrügerischen oder irreführenden Praktiken in der Lebensmittelkette[1].

Weiterhin wird mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit die Schweiz in das EU-Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel eingebunden. Die Kantone übernehmen dabei eine wichtige Rolle als Vollzugsbehörden, wobei unter Umständen eine Verstärkung der Kontrollen erfolgen kann, insbesondere wenn die EU eine einheitliche Mindesthäufigkeit der amtlichen Kontrollen festlegt[2].

Zu den Kontrollen gehören auch wiederholte Beanstandungen, Nachkontrollen von Betrieben, der Aufwand zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands, amtliche Kontrollen nach Artikel 79 der Verordnung (EU) 2017/625, Kontrollen von Lebensmitteln tierischer Herkunft durch Bundesbehörden sowie besondere Dienstleistungen und Kontrollen auf Antrag. Zulassungen von Betrieben wie Schlacht- und Zerlegebetrieben sind ebenfalls Teil der Kontrollmassnahmen[3].

Zusätzlich können durch den Bundesrat weitere Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit festgelegt werden, darunter Bewilligungs- oder Meldepflichten für bestimmte Lebensmittel, beispielsweise solche von Tieren, denen nicht zugelassene Arzneimittel verabreicht wurden[4].

Schliesslich umfassen die Kontrollen auch Massnahmen zum Täuschungsschutz, wie Vorschriften zur Kennzeichnung, Aufmachung, Werbung und Information über Lebensmittel sowie die Umfassung der Guten Herstellungspraxis (GHP)[5].

Zusammenfassend werden folgende Kontrollen eingeführt:

  • Amtliche Kontrollen nach EU-Verordnung 2017/625 mit direkter Anwendung in der Schweiz
  • Bekämpfung betrügerischer und irreführender Praktiken
  • Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln und deren Zulassungssystem
  • Wiederholte und Nachkontrollen von Betrieben
  • Kontrollen tierischer Lebensmittel durch Bundesbehörden
  • Spezielle Dienstleistungen auf Antrag
  • Bewilligungs- und Meldepflichten für bestimmte Lebensmittel
  • Regelungen zur Kennzeichnung und Täuschungsschutz
  • Umsetzung der Guten Herstellungspraxis (GHP)[1][2][3][4][5].

Quellen:
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[2] [2]
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[4] [8]
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