Die automatische rechtsübernahme soll sich auf gesetze den markt betreffend beschränken. Wer kontrolliert das? Wie viel souveränität gibt die schweiz ab? Wie fair ist das schiedsgericht system zur streitbeilegung?
Die automatische Rechtsübernahme bezieht sich auf Gesetze, die den Markt betreffen, und soll divergierende Rechtsordnungen verhindern sowie die Rechtssicherheit durch dynamische Anpassungen und einheitliche Auslegungen stärken. Die Kontrolle über diese Rechtsübernahme liegt bei der Bundesverwaltung, wobei die für den jeweiligen Fachbereich zuständigen Departemente und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Schweiz vertreten. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist verantwortlich für die Kohärenz mit dem innerstaatlichen Recht und die rechtliche Begleitung bei Stellungnahmen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) [1], [2].
Zur Souveränitätsabgabe: Die Schweiz übergibt durch dieses System keine umfassende Souveränität, da die dynamische Rechtsübernahme im Einklang mit der Bundesverfassung und den innerstaatlichen Verfahren steht. Durch das sogenannte „Decision Shaping“ kann die Schweiz Einfluss auf EU-Rechtsetzung und Rechtsprechung nehmen. Zudem sind Befugnisse transparent geregelt, und die Bundesverfassung, politische Rechte sowie der Föderalismus werden gewahrt [1]. Allerdings wird die automatische Rechtsübernahme auf Gesetze begrenzt, die den Markt betreffen, und bestimmte Ausnahmen sind vorgesehen.
Das Schiedsgerichtssystem zur Streitbeilegung sieht vor, dass bei Differenzen zuerst der Gemischte Ausschuss innerhalb von drei Monaten versucht, eine Lösung zu finden. Falls dies nicht gelingt, kann ein Schiedsgericht angerufen werden, das nach festgelegten Regeln entscheidet. Bei strittigen Fragen, die die Auslegung oder Anwendung einzelner Bestimmungen betreffen, kann das Schiedsgericht diese dem EuGH vorlegen [3], [4].
Bezüglich Fairness des Schiedsgerichts: Schiedsrichter müssen ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit offenlegen und können abgesetzt werden, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts verfügt über Erfahrung in Streitbeilegungsverfahren und darf keine Weisungen einer Organisation oder Regierung bezüglich der Streitigkeit entgegennehmen. Diese Regelungen sollen die Unabhängigkeit und Fairness des Verfahrens gewährleisten [5], [6], [7].
Zusammenfassend kontrollieren die zuständigen Departemente und das EJPD die Rechtsübernahme und die Position der Schweiz im Streitverfahren. Die Souveränitätsabgabe ist begrenzt und durch institutionelle Schutzmechanismen eingeschränkt. Das Schiedsgerichtsverfahren ist formalisiert und stellt Mechanismen zur Sicherstellung von Unabhängigkeit und Fairness bereit, wobei die Möglichkeit besteht, bei Rechtsfragen den EuGH anzurufen.