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Rahmenabkommen GPT

Was wären die längerfristigen finanziellen Folgen?

Die längerfristigen finanziellen Folgen umfassen mehrere Aspekte:

  1. Für die Schweiz entstehen Verpflichtungen zu finanziellen Beiträgen über einen längeren Zeitraum, insbesondere durch den ersten finanziellen Beitrag von 2030 bis 2036 sowie eine einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung für den Zeitraum von Ende 2024 bis Ende 2029. Diese Verpflichtungen werden in den Anhängen des Abkommens geregelt und erfordern nach Inkrafttreten weitere genaue Abstimmungen in einem rechtlich unverbindlichen Memorandum of Understanding (MoU) [1].

  2. Die Finanzierung erfolgt über Verpflichtungskredite, die vom Parlament bewilligt werden müssen, wobei sich die Beiträge nach einem Schlüssel berechnen, der das Programmvolumen (z.B. das Erasmus+-Programm mit einem Volumen von ca. 5 Milliarden Euro im Jahr 2027) und den Anteil der Schweiz am BIP berücksichtigt. Dabei fallen für die Schweiz jährlich beträchtliche Kosten an, z.B. ein Programmbeitrag von 171,7 Millionen CHF zuzüglich nationaler Zusatzkosten von etwa 22,3 Millionen CHF für die nationale Agentur und Begleitmassnahmen [2].

  3. Zudem wird für die Teilnahme an EU-Agenturen seit dem aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 eine Teilnahmegebühr von 4 % des jährlichen Beitrags verlangt, was eine zusätzliche wiederkehrende finanzielle Belastung darstellt [3].

  4. Die Schweiz wird vor unverhältnismässigen finanziellen Beiträgen geschützt, da künftige Ausweitungen der EU-Aktivitäten, an denen die Schweiz nicht teilnimmt, zu einer anteiligen finanziellen Beteiligung führen können – diese ist aber auf die tatsächlich genutzten Programmkomponenten beschränkt [3].

  5. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass infolge der Assoziierung bei der Bundesverwaltung keine Aufgaben wegfallen, was bedeutet, dass für neue oder erweiterte Aufgaben zusätzlichen Personal- und Finanzaufwand erforderlich sein kann. Eine entsprechende Ressourcensteuerung und allenfalls Finanzmittelaufstockungen im Eigenbereich des Bundes sind zu prüfen [4].

  6. Insgesamt sind also sowohl planbare laufende Beiträge und Gebühren als auch einmalige Verpflichtungen, zusätzliche nationale Kosten sowie mögliche Aufstockungen interner Ressourcen typisch, was eine längerfristige Erhöhung der öffentlichen Ausgaben zur Folge hat.

Zusammenfassend führt die Assoziierung zu EU-Programmen zu bedeutenden, über viele Jahre verteilten finanziellen Verpflichtungen der Schweiz, die sowohl direkte Beiträge an Programme und EU-Agenturen als auch nationale Zusatzkosten und Verwaltungsaufwendungen umfassen [3][1][2][4].

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