Was sind die Nachteile
Die Nachteile, die sich aus den dargestellten Vertragstexten ergeben, sind insbesondere:
Komplexität und administrative Belastung: Die verschiedenen Kategorien von Tierseuchen (A bis E) erfordern differenzierte und teils sofortige Maßnahmen (z.B. Tilgung bei Kategorie A), was zu einem hohen Aufwand bei Überwachung und Umsetzung führen kann[1].
Einschränkungen und bürokratischer Aufwand für Bürger: Das Recht, in einen Behandlungsstaat einzureisen und zu bleiben, ist zwar gegeben, doch an diese Rechte sind zahlreiche Bedingungen und Verordnungen geknüpft, was den Zugang zu Leistungen erschweren und administrative Hürden schaffen kann[2].
Regulatorische Komplexität in Energiemärkten: Die Regelungen zur Datenbearbeitung und Marktüberwachung (z.B. bei der ElCom) können zu erhöhtem Aufwand und Kosten bei der Einhaltung der Vorschriften führen, insbesondere wenn Ausnahmen oder spezielle Pflichten einzuhalten sind[3].
Integration und Mitwirkungspflichten: Die Teilnahme der Schweiz an EU-Netzwerken und die Verpflichtungen der Behörden sowie deren Personal bringen umfangreiche Pflichten mit sich, die organisatorisch und finanziell belastend sein können[4].
Finanzielle Belastungen: Die Schweiz leistet regelmässige finanzielle Beiträge zur Unterstützung sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheiten in der EU, was als finanzielle Belastung empfunden werden kann, auch wenn dies zur Stabilität beiträgt[5].
Ungleichheiten bei der Sozialversicherung: Durch die Personenfreizügigkeit finanzieren EU-Arbeitnehmer in der Schweiz einen grossen Teil der Sozialversicherungen, beziehen jedoch vergleichsweise weniger Leistungen, was zu Spannungen bei der Finanzierung der Altersvorsorge führen kann[6].
Zusammenfassend ergeben sich Nachteile vor allem durch die erhöhte administrative Komplexität, finanzielle Verpflichtungen und mögliche soziale Ungleichheiten, die aus den vertraglichen Regelungen resultieren.