kann ich dann zollfrei in D einkaufen
Basierend auf den vorliegenden Vertragstexten gibt es keine explizite Aussage, dass man in Deutschland zollfrei einkaufen kann. Der bilaterale Weg zwischen der Schweiz und der EU regelt verschiedene Bereiche wie Personenfreizügigkeit, staatliche Beihilfen, Landverkehr und andere sektorale Themen, jedoch wird ein Zollabkommen oder eine vollständige Zollunion zwischen der Schweiz und der EU nicht erwähnt, sondern vielmehr Abkommen wie das Landverkehrsabkommen und spezielle Protokolle, die den Warenverkehr betreffen. Die Schweiz ist nicht Teil der EU und hat keine Zollunion mit der EU, weshalb grundsätzlich Zollabgaben und Kontrollen beim Einkauf in der EU (und somit auch in Deutschland) anfallen können, wenn die Freimengen überschritten sind.
Zum Beispiel wurde erwähnt, dass durch frühere Abkommen Zölle abgebaut wurden, aber kein umfassendes zollfreies Einkaufen innerhalb der EU ermöglicht wird (vgl. die historische Erwähnung der EFTA-EWG Beziehungen) [1]. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich dies durch die aktuelleren Verhandlungen geändert hat.
Daher lautet die präzise Antwort: Nein, du kannst in Deutschland nicht generell zollfrei einkaufen. Beim grenzüberschreitenden Einkauf aus Deutschland in die Schweiz müssen weiterhin Zoll- und Einfuhrbestimmungen beachtet werden.
wo hätten wir ein vetorecht
Gemäss den Verträgen verfügt die Schweiz in den Bereichen der Zusammenarbeit mit der EU nicht über ein generelles oder umfassendes Vetorecht bei Entscheidungen. Stattdessen hat die Schweiz bei der Übernahme von EU-Rechtsakten, die für die bilaterale Zusammenarbeit relevant sind, ein Mitentscheidungs- bzw. Mitspracherecht, was bedeutet, dass sie aktiv an der Ausarbeitung dieser Rechtsakte mitwirken kann («Decision Shaping») und im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Verfahren – inklusive Referendum – entscheidet, ob neues EU-Recht übernommen wird oder nicht. Eine automatische Übernahme des EU-Rechts findet nicht statt, die Schweiz muss dem zustimmen[1].
In vielen Fällen wird die sogenannte "Homogenitätsklausel" zur Anwendung gebracht, welche verlangt, dass die Schweiz EU-Recht übernimmt, um den Marktzugang zum Binnenmarkt zu gewährleisten. Trotz dieser Dynamik gibt es für die Schweiz die Möglichkeit, bei bestimmten wichtigen Angelegenheiten Einwände in den zuständigen Gremien zu erheben. Diese Einwände entsprechen jedoch nicht einem umfassenden Vetorecht, mit dem die Schweiz Entscheidungen allein blockieren könnte[1],[2].
Die Verträge enthalten differenzierte Mechanismen zur Streitbeilegung, die auch Reaktionsmöglichkeiten der Schweiz einschliessen, beispielsweise paritätisch besetzte Schiedsgerichte. Diese Verfahren ersetzen aber kein generelles Vetorecht, sondern bieten einen geordneten Rahmen zur Lösung von Konflikten[3].
Zudem sind in einigen Bereichen nationale Ausnahmen vorgesehen, in denen die Schweiz von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen ist, um essenzielle nationale Interessen zu schützen. Der Geltungsbereich der bilateralen Abkommen kann von der EU nicht einseitig angepasst werden, wodurch die Schweiz ihren Entscheidungsspielraum in bestimmten Fragen behält[4].
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schweiz zwar in einzelnen Bereichen im Rahmen der bilateralen Verträge und der institutionellen Zusammenarbeit Mitspracherechte und begrenzte Einflussmöglichkeiten hat, aber kein vollumfängliches Vetorecht im Sinne einer alleinigen Blockade von EU-Entscheidungen besitzt[1],[2],[3],[4].