Wenn ein kanadisches Unternehmen Waren in den EU-Binnenmarkt einführen will - muss es dann die spezifische EU-Binnenmarktregulierung einhalten?
Ja, wenn ein kanadisches Unternehmen Waren in den EU-Binnenmarkt einführen will, muss es die spezifische EU-Binnenmarktregulierung einhalten. Der EU-Binnenmarkt stellt sicher, dass für alle Marktteilnehmenden die gleichen Spielregeln gelten, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von EU-Rechtsvorschriften, wie etwa zu staatlichen Beihilfen, Produktsicherheitsstandards und sonstigen regulatorischen Anforderungen, die den Handel innerhalb des EU-Binnenmarkts regeln[1].
Drittstaatliche Unternehmen, also auch solche aus Kanada, unterliegen diesen Regeln, da der EU-Binnenmarkt ein einheitliches Regelwerk für den Warenverkehr innerhalb der EU-Mitgliedstaaten schafft. Dabei ist zu beachten, dass Drittstaaten keine automatische Teilnahme an den Binnenmarktabkommen haben, wie es beispielsweise bei der Schweiz der Fall ist, die durch spezifische Abkommen teilweise am Binnenmarkt partizipiert. Drittstaatliche Subventionen oder Beihilfen unterliegen nicht automatisch den EU-Beihilfevorschriften, jedoch können sie von der EU-Kommission geprüft werden, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen[2].
Zusammenfassend gilt für kanadische Unternehmen, dass für den Import von Waren in den EU-Binnenmarkt die einschlägigen EU-Regelungen einzuhalten sind, um die Zulassung und den freien Verkehr der Waren zu gewährleisten.
Quellen:
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[2] [1]