Wann wird das Schiedsgericht aktiviert? Wie lange kann der gemischte Ausschuss verhandeln? Wann kommt der EuGH ins Spiel?
Das Schiedsgericht wird aktiviert, wenn der Gemischte Ausschuss innerhalb eines Monats nach der Notifikation der geplanten Ausgleichsmassnahmen keinen Beschluss zur Aussetzung, Änderung oder Aufhebung dieser Ausgleichsmassnahmen fasst. Danach kann jede Partei die Frage der Verhältnismässigkeit dieser Ausgleichsmassnahmen der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellen [8].
Der Gemischte Ausschuss kann somit bis zu einem Monat verhandeln, bevor das Schiedsgericht angerufen werden kann [8].
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) kommt ins Spiel, wenn in der Schiedsanzeige Angaben zur Notwendigkeit einer Anrufung des EuGH enthalten sind. Dies ist in bestimmten Fällen vorgesehen, wie etwa nach Artikel 32 Absatz 3 des Abkommens, wobei die Bestellung des Schiedsgerichts durch die Beanstandung der Hinlänglichkeit der Schiedsanzeige nicht verhindert wird. Das Schiedsgericht entscheidet die Streitigkeit endgültig, kann aber den EuGH konsultieren, wenn dies notwendig erscheint [3], [6].
Zusammenfassung: