Welche negativen Folgen, wirtschaftlich wie sozial kommen auf die Schweiz zu mit einem Ja zum Rahmenabkommen?
Ein Ja zum Rahmenabkommen könnte für die Schweiz sowohl wirtschaftlich als auch sozial negative Folgen mit sich bringen:
Wirtschaftliche Risiken und Einkommenseinbussen:
Das Rahmenabkommen sieht eine konkretisierte Schutzklausel vor, die der Schweiz erlaubt, Schutzmassnahmen zu ergreifen, wenn die Anwendung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führt. Die Auslösung eines Schiedsgerichtsverfahrens ist bei «schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen» möglich, wobei makro- und mikroökonomische Indikatoren herangezogen werden. Ein Wegfall des FZA wird mit Einkommenseinbussen von rund 22,64 Milliarden CHF im Jahr 2045 für Arbeits- und Kapitaleinkommen prognostiziert. Dies zeigt die hohe wirtschaftliche Bedeutung des FZA, dessen Abschwächung oder Wegfall durch das Rahmenabkommen potenziell schwerwiegende wirtschaftliche Schäden verursachen kann[1][2].
Soziale Herausforderungen durch Zuwanderung:
Das Abkommen beinhaltet eine Teilübernahme der EU-Richtlinie 2004/38/EG, was Auswirkungen auf die Zuwanderung haben kann. Wenn die Nettozuwanderung, die Beschäftigung von Grenzgängern, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug bestimmte Schwellenwerte überschreiten, muss der Bundesrat die Schutzklausel zwingend prüfen. Dies zeigt, dass eine erhöhte Zuwanderung zu sozialen Spannungen und Mehrbelastungen im Sozialwesen führen könnte. Die konkrete Ausgestaltung und Handhabung der Schutzklausel ist dabei entscheidend, da sie je nach Situation Vor- und Nachteile mit sich bringt[2][4][7].
Eingeschränkte Handlungsfreiheit und Rechtssicherheit:
Das Rahmenabkommen schafft zwar einen klaren Rahmen für die Beziehungen zur EU, beinhaltet aber auch, dass die Schweiz bei Streitfällen das Schiedsgericht ohne Zustimmung der EU anrufen kann. Dies könnte die politische und wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Schweiz einschränken und zu Unsicherheiten führen, insbesondere wenn wirtschaftliche oder soziale Probleme auftreten und Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen[1][2].
Belastungen durch finanzielle Beiträge:
Die Schweiz muss im Rahmen des Abkommens Beiträge an Partnerstaaten leisten, die vergleichbar mit denen anderer Nicht-EU-Staaten sind, z.B. Norwegen. Diese Beiträge dienen der wirtschaftlichen und sozialen Stabilität in der EU, was zwar mittel- bis langfristig auch der Schweiz zugutekommt, kurzfristig jedoch eine finanzielle Belastung darstellt. Es besteht das Risiko, dass der Nutzen dieser Beiträge nicht im gleichen Masse für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft spürbar ist, besonders wenn gleichzeitig innenwirtschaftliche Probleme zunehmen[5][8].
Zusammenfassend stellen sich mit einem Ja zum Rahmenabkommen folgende negative Folgen ein:
Diese Risiken müssen gegen die Vorteile der bilateralen Beziehungen und des freien Zugangs zum EU-Binnenmarkt abgewogen werden[1][2][4][5].