Der Bundesrat
Faktenblatt, 13.06.2025
Worum geht es?
Mit dem Schweizer Beitrag beteiligt sich die Schweiz seit 2007 an der Verringerung der wirt-
schaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU sowie an der Bewältigung von Migrations-
bewegungen. Gleichzeitig stärkt sie ihre Beziehungen zu ausgewählten Ländern aus der eu-
ropäischen Nachbarschaft.
Bisher wurden zwei finanzielle Beiträge in der Höhe von je 1,3 Milliarden Franken gesprochen,
der sogenannte Erweiterungsbeitrag (ab 2007) und der zweite Schweizer Beitrag (ab 2019).
Damit wurden und werden Programme und Projekte in den wirtschaftlich schwächeren EU-
Mitgliedstaaten umgesetzt.
In den Verhandlungen ging es um einen neuen Mechanismus zur Verstetigung des Schweizer
Beitrags. Ausserdem sollte der Zusammenarbeit mit der EU zwischen Ende 2024 und dem
Start des neuen Mechanismus einmalig mit einer zusätzlichen finanziellen Verpflichtung Rech-
nung getragen werden.
Grundzüge
Das Beitragsabkommen schafft einen rechtsverbindlichen Mechanismus für einen regelmäs-
sigen Schweizer Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in
der EU. Der Beitrag gliedert sich in Beitragsperioden von jeweils sieben Jahren, erstmals von
2030 bis 2036. Die Details für jede Beitragsperiode, insbesondere die Höhe des Beitrags und
die Schwerpunktthemen der Zusammenarbeit, werden später darauf aufbauend jeweils in ei-
nem rechtlich nicht verbindlichen
Memorandum of Understanding
mit der EU festgehalten.
Neben dem Hauptpfeiler Kohäsion, der auf die wirtschaftlich und sozial schwächsten Regionen
abzielt, werden weiterhin auch «wichtige gemeinsame Herausforderungen» berücksichtigt,
zum Beispiel die Migration.
Die Mittel fliessen nicht ins EU-Budget, sondern werden direkt in den Partnerstaaten für ge-
meinsam vereinbarte Programme und Projekte eingesetzt. Die Schweiz wird wie bisher für
jeden künftigen Beitrag bilaterale Umsetzungsabkommen mit den Partnerstaaten abschlies-
sen.
Falls bei der Umsetzung des Schweizer Beitrags Korruptionsfälle auftreten oder gemeinsame
Werte (z. B. Rechtsstaatlichkeit) verletzt werden, kann die Schweiz wirksame Massnahmen
ergreifen, zum Beispiel die Suspendierung von Zahlungen.
Die Höhe des ersten Beitrags für 2030–2036 beträgt 350 Millionen Franken jährlich.
Zudem haben die Schweiz und die EU eine einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung für
den Zeitraum zwischen Ende 2024 und dem Start des neuen Mechanismus vereinbart. Diese
beläuft sich bis zur Inkraftsetzung des Pakets auf 130 Millionen Franken pro Jahr. Ab Inkraft-
setzung des Pakets entspricht sie bis 2030 der Höhe des ersten Beitrags von 350 Millionen
Franken jährlich. Dies berücksichtigt, dass die Schweiz und die EU ihre Zusammenarbeit ab
diesem Zeitpunkt nochmals deutlich vertiefen.
Umgesetzt und ausbezahlt werden die Mittel des ersten Beitrags und der zusätzlichen finan-
ziellen Verpflichtung erst mit Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU und über einen Zeitraum
von zehn Jahren von 2030 bis 2039.
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Umsetzung in der Schweiz
Für den regelmässigen Schweizer Beitrag ist eine neue gesetzliche Grundlage in der Schweiz
erforderlich.
Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, wel-
ches bisher als gesetzliche Grundlage für den Erweiterungsbeitrag und den Kohäsionsteil des
zweiten Schweizer Beitrags gedient hatte, war befristet und ist per 31. Dezember 2024 aus-
gelaufen. Neu basiert der Schweizer Beitrag auf dem Beitragsabkommen mit der EU. Ein
neues Kohäsionsbeitragsgesetz soll daher nur jene innerstaatlichen Aspekte regeln, die für
die Umsetzung des Beitrags in Ergänzung zum Beitragsabkommen notwendig sind. Beiträge
zur Bewältigung anderer wichtiger gemeinsamer Herausforderungen sollen wie bisher auf eine
separate Gesetzesgrundlage gestützt werden, für die Migration zum Beispiel auf das Asylge-
setz.
Bedeutung für die Schweiz
Der Schweizer Beitrag ist seit 2007 ein wichtiges Element des bilateralen Wegs. Die Schweiz
investiert damit in die Stabilität und den Zusammenhalt in Europa. Dies sind wesentliche Vo-
raussetzungen für einen gut funktionierenden EU-Binnenmarkt, an dem die Schweiz sektoriell
teilnimmt.
Der Schweizer Beitrag vertieft die bilateralen Beziehungen mit den Partnerstaaten. Er stärkt
die Präsenz und Sichtbarkeit der Schweiz und fördert so ihren Ruf als solidarische, innovative
und verlässliche Partnerin. Die Mittel werden direkt den Partnerstaaten zugutekommen. Dabei
kann die Schweiz eigene thematische Schwerpunkte einbringen und sicherstellen, dass die
Mittel in Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten zielgerichtet eingesetzt und Schweizer Pro-
jektpartner einbezogen werden.
Die Zusammenarbeit fördert neue Partnerschaften und stärkt den Wissens- und Erfahrungs-
austausch. Die verbesserte wirtschaftliche Entwicklung der Partnerstaaten kommt auch der
Schweizer Wirtschaft in Form von attraktiveren Absatzmärkten und Investitionsmöglichkeiten
zugute. Auch die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen wie der Migration liegt im di-
rekten Interesse der Schweiz.
Das Abkommen schafft einen klaren, vorhersehbaren Rahmen für künftige Schweizer Bei-
träge. Damit erhöht es die Rechtssicherheit und finanzielle Planbarkeit für die Schweiz.
Konkret
▪
Projekte mit klarem Mehrwert:
Mit ihrem Beitrag fördert die Schweiz Stabilität und Si-
cherheit in Europa. Die spezifischen Projekte, welche die Schweiz unterstützt, definiert sie
zusammen mit dem Partnerstaat. Die Schweiz achtet bei der Auswahl der Projekte darauf,
dass sie einen klaren Mehrwert schaffen und die Schweiz ihr Fachwissen und ihre Erfah-
rung einbringen kann. Beispiele aus dem laufenden Schweizer Beitrag zeigen, wie das
geht:
o
Gemeinsame Forschung:
Das schweizerisch-polnische Innovationsprogramm
fördert gemeinsame Projekte von schweizerischen und polnischen Unternehmen
sowie Forschenden im Bereich der angewandten Forschung. Ziel ist es, die Inno-
vationskraft Polens zu stärken und neue Netzwerke zwischen den beteiligten Akt-
euren aufzubauen. Dies kommt auch Schweizer Unternehmen zugute, die sich so
stärker im polnischen Markt etablieren können.
Innosuisse
, die schweizerische
Agentur für Innovationsförderung, unterstützt die Umsetzung und trägt zur Vernet-
zung bei.
o
Berufsbildung:
Das Berufsbildungsprogramm in Litauen verfolgt das Ziel, die in
der Ausbildung vermittelten Kompetenzen besser an die Anforderungen des Ar-
beitsmarktes anzupassen. Dafür wird unter anderem ein Qualitätssicherungsmo-
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dell entwickelt, das speziell auf praxisbezogene, ausserhalb des klassischen Un-
terrichts erworbene Fähigkeiten fokussiert. Basierend auf den Schweizer Erfahrun-
gen mit dem dualen Bildungssystem entstehen so neue Chancen und Perspektiven
für die Menschen vor Ort.
o
Umwelt:
In Tschechien unterstützt die Schweiz ein Umweltprogramm, das darauf
abzielt, die Ökosysteme in Nationalparks und geschützten Landschaftsgebieten
und die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen. Konkrete Massnah-
men konzentrieren sich auf nachhaltigen Tourismus und den Schutz der Biodiver-
sität, wie zum Beispiel die Umlenkung von Besucherströmen und die Renaturierung
von Gewässern. Ein weiteres Ziel des Programms ist die Förderung von Partner-
schaften mit der Schweiz, wobei das «Netzwerk Schweizer Pärke» als Vermittler
für die Kontakte zu den Schweizer Partnern fungiert.
o
Migration:
Im Bereich Migration unterstützt die Schweiz unter anderem die
"Emergency Accommodation Facilities (EAF), Phase I und II" auf dem griechischen
Festland. Diese Einrichtungen bieten unbegleiteten minderjährigen Migranten, die
unter schwierigen Bedingungen leben, sofortige Unterkunft und Versorgung. Effizi-
ente Strukturen und Integrationsperspektiven vor Ort tragen dazu bei, dass die Per-
sonen vor Ort bleiben und nicht in ein weiteres Land migrieren – ein Ziel, das auch
im Interesse der Schweiz liegt. Zudem ermöglichte ein Expertenaustausch eine
Diskussion über bewährte Praktiken.