Was für Änderungen gibt es beim Familiennachzug?
Die Änderungen beim Familiennachzug umfassen folgende Punkte:
Erweiterung des Kreises der Personen mit Anspruch auf Familiennachzug. Neu gehören dazu Personen in eingetragener Partnerschaft, unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie von Personen in eingetragener Partnerschaft sowie Nachkommen von Personen in eingetragener Partnerschaft, die unter 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird.
Ausweitung des erleichterten Familiennachzugs auf pflegebedürftige Familienangehörige sowie auf Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Die Pflichten des Aufnahmestaates bei der Prüfung der persönlichen Umstände und bei der Begründung von Ablehnungen wurden ausgeweitet, was eine gründlichere Prüfung und Begründung verlangt.
Die Bedingung einer angemessenen Wohnung beim Familiennachzug wurde angepasst oder gelockert.
Die Schweiz muss nach innerstaatlichem Recht die Einreise und den Aufenthalt „weiterer“ Familienangehöriger erleichtern, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. Dies betrifft insbesondere Personen, die in finanzieller oder physischer Hinsicht (z. B. schwerwiegende gesundheitliche Gründe) von EU-Staatsangehörigen abhängig sind oder mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, sowie Lebenspartner, mit denen eine dauerhafte Beziehung bescheinigt ist.
Die Verweigerung der Einreise oder des Aufenthalts dieser Personen muss gründlich begründet werden.
Zusätzlich erlaubt das Gesetz bereits jetzt Abweichungen von Zulassungsvoraussetzungen bei schwerwiegenden persönlichen Härtefällen.
Durch die Teilübernahme der EU-Richtlinie 2004/38/EG erhalten mehr EU-Staatsangehörige und deren Familienangehörige potenziell Zugang zur Sozialhilfe, ohne dass dies das Aufenthaltsrecht gefährdet, insbesondere bei Daueraufenthalt nach fünf Jahren oder bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit unter bestimmten Bedingungen.
Diese Änderungen dienen der besseren Integration und einem erweiterten Schutz von Familienangehörigen im Rahmen der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU [1][2].