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Rahmenabkommen GPT

Muss ich nachher als privater mehr Steuern bezahlen

Ob du als Privatperson nachher mehr Steuern bezahlen musst, lässt sich aus dem vorliegenden Kontext nicht eindeutig ableiten. Allerdings enthält der Vertragstext Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz und in einem EU-Mitgliedstaat: Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, werden für Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuer sowie zur Vermeidung der Doppelbesteuerung so behandelt, als hätten sie ihren früheren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat beibehalten, sofern dieser in der EU liegt. Das bedeutet unter anderem, dass das in der Schweiz befindliche bewegliche Vermögen von Erbschaftssteuer befreit ist, solange internationale Abkommen dies zulassen. Diese Regelung gilt auch für den Ehegatten ohne eigene Berufstätigkeit und für unterhaltsberechtigte Kinder[1][2].

Es wird zudem erwähnt, dass die Behörde von einzelnen Personen bzw. Unternehmen Gebühren für Beratungsaufwand erhebt, um Überlastungen zu vermeiden, jedoch keine gebührenpflichtigen amtlichen Verrichtungen eingeführt werden. Dies betrifft allerdings eher institutionelle Fälle als private Steuerpflichtige[3].

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn du als privater Steuerpflichtiger weiterhin deinen Wohnsitz (zumindest steuerlich betrachtet) in einem EU-Mitgliedstaat hast oder diesen beibehalten kannst, ändert sich an deiner steuerlichen Belastung durch die erwähnten Abkommen nichts grundsätzlich. Insbesondere keine offensichtliche Erhöhung der Steuerlast ergibt sich daraus aus dem Kontext.

Kurz: Es besteht keine Anzeichen dafür, dass du als Privater allgemein mehr Steuern bezahlen musst aufgrund der Regelungen im Vertrag[1][2].

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