Logo
Rahmenabkommen GPT

Ist das Rahmenabkommen verassungswidrig?

Das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird in den gegebenen Kontexten nicht explizit als verfassungswidrig bezeichnet. Vielmehr zeigt sich, dass der Bundesrat das Abkommen nach eingehender Evaluation und unter Berücksichtigung substantieller Differenzen insbesondere bei den Themen Personenfreizuegigkeit, Lohnschutz und staatlichen Beihilfen nicht unterzeichnet hat, weil die Voraussetzungen für einen Abschluss nicht gegeben waren[1]. Es wurden bei der weiteren politischen Bearbeitung Verbesserungen angestrebt, um offengebliebene Stolpersteine und Risiken zu adressieren[2].

Eine Verfassungswidrigkeit im engeren Sinne wird in den vorliegenden Textfragmenten nicht thematisiert oder festgestellt. Die Ablehnung oder Verzögerung des Abkommens basiert vor allem auf politischen und vertragstechnischen Differenzen sowie auf dem Schutz nationaler Interessen (z.B. Lohnschutz), nicht jedoch auf einer verfassungsrechtlichen Prüfung oder Beanstandung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Rahmenabkommen nicht als verfassungswidrig bewertet wird, sondern vielmehr aus politischen und inhaltlichen Gründen von der Schweiz nicht ratifiziert wurde und deswegen weiterhin diskutiert wird[3],[1].

Stelle deine eigenen Fragen