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Rahmenabkommen GPT

wie funktionieren ausgleichsmassnahmen?

Ausgleichsmassnahmen funktionieren wie folgt: Wenn eine Partei Massnahmen ergreifen möchte, muss sie diese der anderen Partei notifizieren. Grundsaetzlich treten die Ausgleichsmassnahmen nach Ablauf von drei Monaten in Kraft, ohne dass sie rückwirkend gelten oder bereits erworbene Rechte von Privatpersonen und Wirtschaftsakteuren beeinträchtigen dürfen.

Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Verhaeltnismaessigkeit der Ausgleichsmassnahmen, kann der Gemischte Ausschuss innerhalb eines Monats nach Notifikation einen Beschluss über Aussetzung, Aenderung oder Aufhebung fassen. Kommt innerhalb dieses Monats keine Entscheidung zustande, kann jede Partei die Frage der Verhaeltnismaessigkeit von einem Schiedsgericht prüfen lassen. Das Schiedsgericht entscheidet innerhalb festgelegter Fristen und kann auf Antrag eine aufschiebende Wirkung (automatische Aussetzung) der Ausgleichsmassnahmen bis zu diesem Entscheid gewähren, um die betroffene Partei vor unverhaeltnismaessigen Massnahmen zu schuetzen.

Voraussetzung für das Ergreifen von Ausgleichsmassnahmen ist ein rechtsverbindlich festgestellter Vertragsbruch durch das Schiedsgericht. Nur wenn eine Partei einen solchen Verstoß nicht umsetzt oder die Umsetzung nicht der Vorgabe des Schiedsspruchs entspricht, darf die andere Partei verhältnismaessige Ausgleichsmassnahmen ergreifen.

Die Ausgleichsmassnahmen sind auf die betroffenen Abkommen beschraenkt und dürfen nur innerhalb dieses Rahmens angewendet werden. Zudem gelten sie nicht rückwirkend und beeinflussen keine bereits erworbenen Rechte.

Zusammengefasst: Ausgleichsmassnahmen sind kontrollierte, verhältnismaessige Sanktionen, die erst nach einem rechtsverbindlichen Schiedsspruch und einer nicht oder nicht korrekt erfolgten Umsetzung durch die betroffene Partei ergriffen werden dürfen, wobei ein mehrstufiger Instaunzensprozess (Notifikation, Ausschuss, Schiedsgericht) vorgesehen ist, um Missbrauch zu verhindern[1],[2],[3],[4].

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