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Rahmenabkommen GPT

Bitte erkläre die Integrationsmethode

Die Integrationsmethode beschreibt das Verfahren, nach dem EU-Rechtsakte unmittelbar und automatisch Teil der Schweizer Rechtsordnung werden, sobald sie in das entsprechende Abkommen zwischen der Schweiz und der EU integriert wurden. Das bedeutet, dass die betreffenden EU-Rechtsakte nicht erst durch eine separate Umsetzung in nationales Recht in der Schweiz wirksam werden, sondern direkt anwendbar sind, vorbehaltlich eventueller Anpassungen, die im Rahmen der Integration beschlossen wurden[1].

Dabei verpflichtet die Integrationsmethode die Schweiz grundsätzlich nicht dazu, über die in den EU-Rechtsakten festgelegten Verpflichtungen hinauszugehen. Anpassungen im Schweizer Recht sind nur erforderlich, wenn dieses den Bestimmungen des EU-Rechtsakts widerspricht oder dieser nicht direkt anwendbar (self-executing) ist[2]. Die Methode entspricht dem monistischen Rechtsverständnis der Schweiz, bei dem internationales Recht unmittelbar in nationales Recht übergeht, ohne dass es einer besonderen Transformation bedarf[3].

Zusätzlich gilt, dass EU-Rechtsakte, die nach dieser Methode integriert wurden, von den schweizerischen Behörden direkt angewendet werden können, sofern die Bestimmungen hinreichend konkret sind, wie es beispielsweise im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit geregelt ist[4].

Ausnahmen von der Integrationspflicht bestehen für EU-Rechtsakte oder deren Bestimmungen, die in den Anwendungsbereich von Ausnahmen fallen, die im Abkommen explizit genannt werden. In solchen Fällen kann eine Partei Einspruch erheben und die Angelegenheit wird im Rahmen eines Gesprächs- oder Integrationsverfahrens geklärt[5].

Zusammengefasst ist die Integrationsmethode also ein Verfahren der dynamischen Rechtsübernahme, bei dem EU-Rechtsakte durch ihre Integration ins bilaterale Abkommen unmittelbar Teil des schweizerischen Rechts werden und grundsätzlich direkt angewendet werden können, wobei Anpassungen nur bei Widersprüchen oder fehlender Direktanwendbarkeit notwendig sind[6].

kann man sagen, das freizügigkeitsabkommen sei ein marktzugangsabkommen?

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU regelt hauptsächlich den gegenseitigen Zugang von Personen zum Arbeitsmarkt. Es betrifft vor allem die Rechte von Personen, in einem anderen Vertragsstaat zu leben und zu arbeiten, einschließlich der Zuwanderung, der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung sowie der Koordinierung von Sozialversicherungen und dem Lohnschutz bei entsandten Arbeitnehmenden und Selbstständigen[1][2][3].

Im Gegensatz dazu umfasst ein Marktzugangsabkommen in der Regel den Zugang zu Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehrsmärkten insgesamt und beinhaltet umfassendere Regelungen, die verschiedene Bereiche des Binnenmarkts abdecken. Das Freizügigkeitsabkommen stellt somit nur einen Teilaspekt des Marktzugangs dar, da es sich auf den Arbeitsmarkt und die Mobilität von Personen konzentriert, jedoch nicht alle Bereiche des Marktes umfasst[1].

Zusammengefasst: Das Freizügigkeitsabkommen ist ein spezialisiertes Abkommen, das den Zugang von Personen zum Arbeitsmarkt regelt, wohingegen ein Marktzugangsabkommen umfassendere Marktzugangsrechte und -pflichten in verschiedenen Sektoren beinhaltet. Daher ist das Freizügigkeitsabkommen zwar Teilaspekt des Marktzugangs, aber kein umfassendes Marktzugangsabkommen[1].

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