Ist die Schutzklausel bezüglich PFZ Abkommen mit einem langwierigen politischen und juristischen Prozess verbunden
Ja, die Schutzklausel bezüglich des Personenfreizügigkeitsabkommens (PFZ) ist mit einem langwierigen politischen und juristischen Prozess verbunden. Zunächst erfolgt die Streitbeilegung auf diplomatisch-politischer Ebene im Gemischten Ausschuss (GA). Kann dort keine Einigung erzielt werden, wird ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht (SchG) angerufen, das rechtlich bindend entscheidet. Das Schiedsgericht bezieht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nur in Auslegungsfragen ein. Dieser Mechanismus zeigt, dass neben politischen Verhandlungen auch juristische Verfahren involviert sind und dadurch der Prozess komplex und zeitintensiv ist. Zudem ist die Streitbeilegung im Rahmen der bestehenden Abkommen weitgehend auf diplomatisch-politische Schritte beschränkt, was das Risiko birgt, dass Differenzen länger ungelöst bleiben können[1],[2],[3].
Wie lange dauert es bis zu einem Entscheid?
Die Verträge zum Verfahren der Schutzklausel beim Personenfreizuegigkeitsabkommen (PFZ) enthalten keine verbindlichen oder spezifischen Zeitvorgaben für die Dauer bis zu einem Entscheid. Zunaechst versucht der Gemischte Ausschuss auf diplomatisch-politischer Ebene eine Einigung zu erzielen. Schlaegt dies fehl, wird ein paritaetisch zusammengesetztes Schiedsgericht angerufen, dessen Entscheidung rechtlich bindend ist. Der Europaeische Gerichtshof (EuGH) kommt dabei nur in Auslegungsfragen zum Einsatz. Aufgrund dieses Verfahrensablaufs laesst sich die Zeitdauer bis zu einem Entscheid nicht genau beziffern, und es existieren keine durchschnittlichen Verfahrensdauern in den Verträgen[1].