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Rahmenabkommen GPT

wird der familiennachzug erweitert?

Ja, der Familiennachzug wird erweitert. Im Änderungsprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) in Verbindung mit der Richtlinie 2004/38/EG wird der Kreis der Personen, die Anspruch auf Familiennachzug haben, ausgeweitet auf Personen in eingetragener Partnerschaft, unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie von Personen in eingetragener Partnerschaft sowie auf Nachkommen von Personen in eingetragener Partnerschaft, die unter 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird. Zudem wird der Personenkreis, der einen erleichterten Familiennachzug geltend machen kann, auf pflegebedürftige Familienangehörige sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner erweitert. Auch die Pflichten des Aufnahmestaates bei der Prüfung der persönlichen Umstände und bei der Begründung von Ablehnungen werden ausgeweitet[1].

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