wie funktioniert die dynamische rechtsübernahme?
Die dynamische Rechtsuebernahme ist ein Verfahren, bei dem künftige aenderungen oder Neuerungen von Rechtsakten, die in den Abkommen vereinbart sind, automatisch und fortlaufend von der Schweiz uebernommen werden, ohne dass fuer jede Aenderung ein neues Verhandlungsverfahren notwendig ist. Dies erfordert eine praeventive Rechtskontrolle vor der Verabschiedung und Notifikation der neuen Rechtsakte, um sicherzustellen, dass die Uebernahme im Einklang mit den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz sowie den vorgesehenen Verfahren in den Abkommen erfolgt. Zudem wird eine verstärkte Unterstuetzung der federfuehrenden aemter bei bereichsuebergreifenden Rechtsfragen notwendig sein, um die Rechtssicherheit zu gewaehrleisten[1].
Wichtig ist, dass gewisse Ausnahmen oder Sui-generis-Bestimmungen, wie zum Beispiel im Freizuegigkeitsabkommen (FZA), durch die dynamische Rechtsuebernahme nicht aufgehoben werden, da der Geltungsbereich des FZA dadurch unveraendert bleibt. Dies wurde im sogenannten Common Understanding festgehalten[2].
Zusammengefasst fungiert die dynamische Rechtsuebernahme also als Mechanismus, um das schweizerische Recht automatisch an relevante EU-Rechtsakte anzupassen, wobei die Einhaltung innerstaatlicher Vorschriften vorher ueberprueft wird und Ausnahmen auch zukuenftig beachtet bleiben[1][2].
wie funktioniert der gemischte ausschuss?
Der gemischte Ausschuss ist ein zentrales Organ zur Verwaltung und Weiterentwicklung der Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Anwendung, Auslegung und Umsetzung der Verträge zu überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Er setzt sich aus Vertretern beider Vertragsparteien zusammen und trifft Entscheidungen im Konsens, die für beide Seiten verbindlich sind. Zudem kann er Arbeits- oder Expertengruppen einrichten, die ihn bei der Bearbeitung spezieller Themen unterstützen.
Der Ausschuss hat die Befugnis, Leitlinien zu erlassen, die die Durchführung der Verträge erleichtern sollen. Er übernimmt auch die Behandlung von Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Verträge und sucht nach einvernehmlichen Lösungen. Gelingt es ihm innerhalb von drei Monaten nicht, eine Lösung zu finden, kann eine Vertragspartei ein Schiedsgericht anrufen. Der gemischte Ausschuss tagt mindestens einmal jährlich und gibt sich eine eigene Geschäftsordnung[1],[2].
Diese Funktionen machen den gemischten Ausschuss zu einem wichtigen Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU sicherzustellen sowie Probleme bei der Umsetzung der Verträge effizient zu bewältigen[1],[2].
was ist das schiedsgericht?
Das Schiedsgericht ist ein für jeden Streitfall neu eingesetztes Gremium aus fünf Mitgliedern: Je zwei Mitglieder werden von der Schweiz und der EU benannt, das fünfte Mitglied als Vorsitzender wird gemeinsam von beiden Seiten ausgewählt. Bei keiner Einigung wird der Vorsitzende durch ein vorher festgelegtes Verfahren bestimmt.
Das Schiedsgericht wird angerufen, wenn der Gemischte Ausschuss innerhalb von drei Monaten keine Einigung erzielt hat. Es entscheidet verbindlich über die Streitigkeiten zur Auslegung oder Anwendung der Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Dabei beurteilt es den Streit selbständig, bezieht aber bei Bedarf den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung von EU-Rechtsbestimmungen ein. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist für beide Vertragsparteien bindend. Das Schiedsgericht ist nicht befugt, als Schlichtungsstelle oder nach Billigkeit (ex aequo et bono) zu entscheiden[1],[2].