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Rahmenabkommen GPT

Wie wird die Zuwanderung gesteuert?

Kurz: Die Schweiz steuert Zuwanderung eigenstaendig (keine fixe Obergrenze) und nutzt dafür numerische und qualitative Instrumente sowie administrative Kontrollen [1].

  • Numerische Steuerung: Einsetzung von Hoechstzahlen und Kontingenten (auch Kontingentierung fuer Drittstaatsangehoerige) und Nutzung von Kompensationsmoeglichkeiten im dualen Zulassungssystem zur Begrenzung der Zuwanderung [1][2].
  • Vertragliche Oeffnung ist moeglich, darf aber die Kontrolle der Schweiz ueber die Zuwanderung nicht aufheben; Abkommen, die wenigen Personen Freizuegigkeitsrechte geben, sind vereinbar, sofern die Moeglichkeit der Steuerung durch Hoechstzahlen/Kontingente im Wesentlichen erhalten bleibt [2].
  • Qualitative Steuerung: Kontingente und Zuteilungen richten sich nach gesamtwirtschaftlichen Interessen und entsprechen den in der Verfassung vorgesehenen Kriterien zur selektiven Steuerung Erwerbstaetiger [2].
  • Administrative/operative Massnahmen: Meldepflichten und Nachweispflichten (z. B. bei selbststaendig Erwerbstaetigen ohne Niederlassung im Ausland: rechtzeitige Meldung, Vorlage von Dokumenten zur Statusueberpruefung) dienen der praktischen Durchsetzung der Steuerung [3].
  • Verhandlungs- und Koordinationsstrukturen fuer Fragen der Personenfreizuegigkeit sind institutionalisiert und Teil des Prozesses bei internationalen Abkommen [4].

Diese Elemente zusammen erlauben der Schweiz, die Zuwanderung zu begrenzen, zu selektionieren und administrativ zu kontrollieren, ohne eine allgemeine feste Obergrenze in der Verfassung vorzuschreiben [1][2].

Werden Gessetze der EU automatisch übernommen?

Kurz: Nein — EU-Gesetze werden nicht generell automatisch übernommen.

  • Die Schweiz entscheidet selbst im Rahmen ihrer verfassungsmassigen Verfahren (z. B. Referendum), ob sie neues EU-Recht übernimmt; eine dynamische Rechtsübernahme setzt stets die Zustimmung der Schweiz voraus [1].
  • Die institutionellen Elemente und die Verpflichtung zur dynamischen Rechtsübernahme sind auf die einzelnen Binnenmarktabkommen beschränkt und werden in diesen Abkommen konkret geregelt, sie gelten also nicht pauschal für alle Rechtsbereiche [2].
  • In den Abkommen können einzelne Bereiche ausdrücklich von der dynamischen Übernahme ausgenommen werden; solche Ausnahmen sind möglich und dienen dem Schutz essenzieller Interessen der Schweiz [3].
  • Die Aktualisierung solcher Abkommen an Entwicklungen des EU-Rechts ist grundsätzlich eine gemeinsame Verpflichtung der Parteien; bei Verzögerungen gibt es vertraglich vorgesehene Verfahren (inkl. Streitbeilegung), mit denen die Schweiz ihre Rechte geltend machen kann [4].

Wenn Sie einen konkreten Bereich nennen (z. B. Personenfreizuegigkeit, Berufsrecht, Produktnormen, Sozialversicherungen), nenne ich die einschlaegigen Bestimmungen oder weise offen darauf hin, falls dort keine Regelung enthalten ist.

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