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Rahmenabkommen GPT

welche themen werden im abkommen behandelt?

Das Abkommen behandelt folgende Themenbereiche, die in 14 Verhandlungsgruppen gegliedert sind: (i) institutionelle Elemente, (ii) staatliche Beihilfen, (iii) Personenfreizügigkeit (Zuwanderung), (iv) Personenfreizügigkeit (Lohnschutz), (v) Landverkehr, (vi) gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, (vii) Luftverkehr, (viii) Lebensmittelsicherheit und Landwirtschaft, (ix) Strom, (x) Gesundheit, (xi) Programme, (xii) Weltraum, (xiii) Schweizer Beitrag und (xiv) transversale Elemente[1].

Die institutionellen Elemente sind ein zentraler Bestandteil und werden sektoriell in die bestehenden und künftigen Binnenmarktabkommen integriert, was eine Anpassung an die Besonderheiten der einzelnen Abkommen erlaubt[2].

Zudem werden finanzielle Beiträge der Schweiz im Rahmen eines Kohäsionsfonds geregelt, der themenspezifische Fonds für die Zusammenarbeit beinhaltet[3].

Weitere wichtige Punkte sind unter anderem: gegenseitige Zollzugeständnisse und Käsefreihandel, Regeln und Zusammenarbeit beim Handel mit Wein und Spirituosen sowie der gegenseitige Schutz ihrer Bezeichnungen, Anerkennung von Äquivalenz der Rechtsvorschriften im Biobereich und Kontrollen bei der Einhaltung von EU-Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse[4].

Ein weiterer behandelter Bereich umfasst auch Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen, Prävention von Fälschungen bei diesen sowie den Austausch von Warnungen bei Berufsverboten oder Sanktionen, insbesondere im Gesundheitsbereich[5][6].

Schliesslich werden in Bezug auf die Waldgesetzgebung Pflichten der Behörden und Mitwirkungspflichten von Dritten, insbesondere bei der Kontrolle forstlichen Vermehrungsguts, thematisiert[7].

was steht im Abkommen in Bezug auf einen möglichen Beitritt der Schweiz zur EU?

Im neuen institutionellen Rahmenabkommen wird kein Thema eines möglichen Beitritts der Schweiz zur Europäischen Union behandelt. Die Verträge enthalten dazu keine Regelungen oder Bestimmungen. Das Abkommen konzentriert sich vielmehr auf die Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Bereich des Binnenmarktes, wobei die Unabhängigkeit der Parteien sowie deren Institutionen gewahrt wird. Die Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt soll auf der Grundlage derselben Regeln erfolgen, die für den Binnenmarkt gelten, ohne dass ein EU-Beitritt thematisiert wird oder entsprechende Bestimmungen enthalten sind[1][2].

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