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Ab wievielen Jahren als Erwerbstätiger in der Schweiz darf der EU-Passinhaber seinen ganzen Clan in die Schweiz holen

Im bereitgestellten Kontext ist keine explizite Angabe enthalten, ab wie vielen Jahren als Erwerbstätiger in der Schweiz ein EU-Passinhaber seinen gesamten Clan in die Schweiz holen darf.

Allerdings wird erwähnt, dass mit der EU vereinbart wurde, dass neu für alle EU-Staatsangehörigen eine einheitliche Mindestdauer von fünf Jahren für den Erwerb einer Niederlassungsbewilligung gelten soll. Heute gelten für einige EU-Mitgliedstaaten fünf und für andere zehn Jahre; künftig soll für alle EU-Staatsangehörigen dieselbe Mindestdauer von fünf Jahren gelten. Diese Niederlassungsbewilligung ist Voraussetzung für weitergehende Aufenthaltsrechte, unter anderem für das Familiennachzugsrecht[1].

Somit kann man schlussfolgern, dass ein EU-Passinhaber in der Schweiz nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit grundsätzlich eine Niederlassungsbewilligung erhält, die für den Familiennachzug (also das "Holen des ganzen Clans") notwendig ist[1].

Antwort:
Ein EU-Passinhaber darf seinen gesamten Clan in die Schweiz holen, sobald er mindestens fünf Jahre als Erwerbstätiger in der Schweiz war und dadurch eine Niederlassungsbewilligung erlangt hat[1].


[1] https://rahmenabkommen-gpt.ch/contracts/6512d64d-afce-41a1-bc80-caded2c55cb0.html#p24545

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