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Rahmenabkommen GPT

eigene richter

Eigene Richter (Schiedsrichter) im Rahmen des betreffenden Abkommens werden von den Parteien bestellt und müssen nachweislich unabhängig und frei von Interessenkonflikten sein. Sie sollen über ein breites Erfahrungsspektrum verfügen, insbesondere im juristischen Bereich und in Fachkompetenzen, die die vom Abkommen abgedeckten Bereiche betreffen. Zudem dürfen sie keine Weisungen von den Parteien, Organisationen oder Regierungen bezüglich der Streitigkeit entgegennehmen, sondern handeln in persönlicher Eigenschaft. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts sollte zudem Erfahrung in Streitbeilegungsverfahren besitzen. Potenzielle Schiedsrichter müssen alle Umstände offenlegen, die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit hervorrufen könnten[1].

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