was sind die weseentlichen Elemente
Die wesentlichen Elemente, basierend auf dem Kontext, sind:
Einheitliche Wettbewerbsbedingungen: Die Regelung der staatlichen Beihilfen erfolgt auf Grundlage materieller und verfahrensrechtlicher Vorschriften, die mit den EU-Beihilfevorschriften gleichwertig sein sollen, wobei die Autonomie der Vertragsparteien sowie deren Institutionen respektiert wird. Zudem sind Grundsätze der schweizerischen Verfassung wie direkte Demokratie, Gewaltenteilung, Föderalismus, Gleichbehandlung und Wirtschaftsverfassung zu beachten[1].
Sektorieller Ansatz bei institutionellen Elementen: Anstelle eines horizontalen Rahmenabkommens werden institutionelle Elemente sektoriell in bestehende und zukünftige Binnenmarktabkommen integriert. Dies ermöglicht eine Anpassung an die Besonderheiten der einzelnen Abkommen und berücksichtigt spezifische Interessen der Schweiz[2].
Vorwarnmechanismus für Berufsangehörige: Es existiert ein automatischer Austausch von Informationen über Berufsverbote oder Beschränkungen (z.B. wegen Fehlverhalten), um zu verhindern, dass sanktionierte Personen die Beschränkungen durch Wechsel in einen anderen Staat umgehen. Dies betrifft insbesondere Gesundheitsberufe und andere sicherheitsrelevante Berufe[3][4].
Zuständige Stellen und Berufszulassungen: Die Berufsausübung wird durch kantonale Behörden beaufsichtigt, die Bewilligungen erteilen oder entziehen können, z.B. im Gesundheitswesen, Tierschutz und Tourismus. Diese Behörden entscheiden auch über Einschränkungen oder Berufsverbote[5].
Ausgleichsmassnahmen bei Nichtumsetzung von Schiedssprüchen: Wenn eine Partei Massnahmen eines Schiedsspruchs nicht umsetzt oder als ungenügend erachtet, kann die andere Partei verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen, die nach drei Monaten wirksam werden[6].
Rechte von EU-Bürgern bezüglich Aufenthaltsrecht: Staatsangehörige der EU haben das Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten in der Schweiz mit minimalen Anforderungen (gültiger Ausweis), wobei persönliche Situationen bei bestimmten Sozialhilfeverweigerungen nicht individuell geprüft werden müssen[7].
Berücksichtigung von Absicherungen und Streitbeilegungsverfahren: Die Absicherungen in den Abkommen müssen bei Streitigkeiten berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie Ausnahmen haben. Dies betrifft insbesondere die Integration von EU-Rechtsakten in das Abkommen[8].
Vereinfachte Verfahren und Sprachnachweise: Die nachzuweisenden Unterlagen für Berufs- und Dienstleistungserbringung entsprechen EU-Richtlinien. Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für den Registereintrag bei reglementierten Berufen[9].
Diese Punkte bilden die Kernbestandteile der vertraglichen Regelungen und der institutionellen Strukturen im Kontext der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.