Logo
Rahmenabkommen GPT

Elektro

Die Elektrizität ist im Rahmen des EU-Binnenmarkts durch die Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung (EU) 2019/943 geregelt, die zusammen mit der entsprechenden Richtlinie den Kern des relevanten EU-Acquis bildet. Diese Verordnung enthält detaillierte Vorschriften zu verschiedenen Themen, wie Bilanzgruppenverantwortung, Marktarten (Day-Ahead, Intraday, Terminmärkte, Regelenergiemärkte), Dispatch und Redispatch, Kapazitätsvergabe, Engpassmanagement und Engpasserlöse sowie Strombezugsregelungen. Für die Schweiz finden die meisten dieser Regeln direkte Anwendung, ausser in Fällen, in denen Übergangsfristen ausgehandelt wurden, etwa für priorisierte Einspeisung erneuerbarer Energien (Art. 12 Abs. 2-7) oder bei neuen Verbindungsleitungen (Art. 63) [1].

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Kontrolle des Strommarktes in der Schweiz. Sie stellt sicher, dass wirtschaftlich sensible Informationen, die Transaktionen und Handelsaufträge am Schweizer und europäischen Strommarkt betreffen, nicht veröffentlicht oder ableitbar sind. Zudem ist die ElCom verantwortlich für die Marktaufsicht und kann gegen schwerwiegendes unzulässiges Marktverhalten und Verstöße gegen gesetzliche Pflichten vorgehen. Sie führt ein Monitoring durch, das neben der Versorgungssicherheit auch die Marktöffnung, restriktive Vertragspraktiken sowie Investitionen in Erzeugungs- und Speicherkapazitäten umfasst [2][3].

Im Zusammenhang mit der Marktregulierung wird die ElCom als nationale Regulierungsbehörde (NRB) tätig, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der REMIT-Verordnung. Die Aufsicht bei den Stromhandelsmärkten wird zunehmend von der europäischen Regulierungsbehörde ACER ausgeübt, während die ElCom ihre nationalen Aufgaben wahrnimmt und entsprechende Instrumente und Sanktionen einsetzt [4].

Zudem ist die Schweiz im Rahmen des Stromabkommens mit der EU verpflichtet, eine enge Kooperation mit den europäischen Regulierungsbehörden und Netzbetreibern zu pflegen. Die Teilnahme an Sitzungen der ACER und der Electricity Coordination Group ist geplant, um eine harmonisierte Netzregulierung und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Langfristig, voraussichtlich ab dem 1.1.2033, geht die Kompetenz für die Netzregulierung vom Bundesamt für Energie (BFE) auf die ElCom über, was eine Verstärkung der institutionellen Zusammenarbeit darstellt [5][6].

Zusammenfassend umfasst der Bereich „Elektro“ im Kontext des Vertragswerks vor allem marktliche Regeln, die Netzregulierung, Überwachung der Marktteilnehmer, Koordinationsaufgaben im europäischen Kontext sowie Versorgungssicherheit und Krisenmanagement, die in enger Abstimmung zwischen der Schweiz und der EU umgesetzt werden [1]-[6].

Stelle deine eigenen Fragen