Wie wird die Rechtangleichung vorgenommen, welche Methoden gbt es?
Die Rechtangleichung wird so vorgenommen, dass nicht für jede einzelne Gesetzesbestimmung eine gleichwertige Regelung gesucht wird, sondern insgesamt eine Gesamtlösung vereinbart wird, die einen gleichwertigen Rechtsschutz bietet. Als Grundlage für die Beurteilung der Gleichwertigkeit dienen die mit den rechtlichen Bestimmungen verfolgten Zwecke. Dies bedeutet, dass die angestrebte Regelung insgesamt den gleichen Schutz und die gleichen Ziele wie das Originalgesetz gewährleisten muss, ohne dass jede einzelne Vorschrift eins zu eins übernommen werden muss. Dabei kann auch auf andere Vorgehensweisen zurückgegriffen werden, solange die Gleichwertigkeit der vereinbarten Regelungen mit den gesetzlich vorgesehenen gewährleistet ist[4].
Liste mir die möglichkeiten
Die Möglichkeiten der Rechtsangleichung umfassen drei Hauptmethoden:
Diese Vorgehensweisen dienen dazu, insgesamt einen gleichwertigen Rechtsschutz sicherzustellen. Dabei geht es nicht darum, für jede einzelne Gesetzesbestimmung eine gleichwertige Regel zu finden, sondern eine Regelung zu vereinbaren, die im Ganzen den gleichen Schutz bietet. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den mit den rechtlichen Bestimmungen verfolgten Zwecken und Zielen. Zudem müssen die Autonomie der Vertragsparteien sowie institutionelle und verfassungsrechtliche Grundsätze gewahrt bleiben. Falls die EU nachträglich die Gleichwertigkeit der schweizerischen Vorschriften anzweifelt, kann dies über den Gemischten Ausschuss und den Streitbeilegungsmechanismus geklärt werden[1][2][3][4].
Sind die Angleichungen jeweils zwingend oder mit Strafen bei Nichtangleichung versehen?
Gemäss den Verträgen ist die Rechtangleichung grundsätzlich verbindlich, um eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zu gewährleisten. Die Schweiz verpflichtet sich, die relevanten Bestimmungen so anzupassen, dass eine Gleichwertigkeit mit den EU-Vorschriften besteht. Allerdings erfolgt keine automatische Übernahme von EU-Recht. Die Schweiz entscheidet im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Verfahren, beispielsweise durch das Referendum, ob neue EU-Rechtsakte übernommen werden. Die dynamische Rechtsübernahme bedingt immer die Zustimmung der Schweiz und erfolgt entlang der üblichen Verfahren für Staatsverträge [1], [2].
Falls die Schweiz ihre Verpflichtungen aus den Verträgen nicht erfüllt, sieht das Abkommen einen Streitbeilegungsmechanismus vor. Über diesen Mechanismus kann die EU Massnahmen ergreifen, die auch Handelssanktionen umfassen können, um die Vertragserfüllung sicherzustellen. Dabei werden Streitfälle in einem paritätisch besetzten Schiedsgericht geprüft und abschliessend entschieden. Insbesondere im Bereich des Landwirtschaftsabkommens sind Ausgleichsmassnahmen nur bei Verletzung dieses Abkommens möglich, nicht aber bei Verstössen gegen andere Binnenmarktabkommen (keine Cross-Retaliation) [3], [4].
Zusammengefasst: Die Angleichung des Rechts ist verbindlich, aber nicht automatisch. Die Schweiz behält ihre Mitbestimmungsrechte. Bei Nichterfüllung können Sanktionen über den vereinbarten Streitbeilegungsmechanismus durchgesetzt werden, was die Verbindlichkeit der Angleichungen unterstreicht und eine geordnete Konfliktlösung gewährleistet [1], [2], [4].