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Rahmenabkommen GPT

Wie wird sich das Abkommen auf unsere Familie (Mann/Frau verheiratet mit 2 Kindern) aus?

Das Abkommen erweitert den Kreis der Personen, die Anspruch auf Familiennachzug haben, insbesondere indem es den Familiennachzug auch auf Personen in eingetragener Partnerschaft, unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie sowie Nachkommen dieser Personen unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte Nachkommen ausdehnt. Zudem wird der Kreis um pflegebedürftige Familienangehörige sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner erweitert. Für Ehepaare mit Kindern bedeutet dies, dass Ihre Familie grundsätzlich vom Familiennachzug profitiert und auch pflegebedürftige Angehörige leichter nachziehen können. Der Staat hat dabei erweiterte Pflichten bei der Prüfung der persönlichen Umstände und bei der Begründung möglicher Ablehnungen, was den Schutz und die Rechte Ihrer Familie stärkt. Die Bedingung einer angemessenen Wohnung bleibt weiterhin eine Voraussetzung[1].

In der praktischen Umsetzung ist zudem zu beachten, dass das Abkommen zusammen mit neuen und angepassten Bundesgesetzen und Begleitmassnahmen umgesetzt wird, was auch innerstaatliche Regelungen wie Lohnschutz, Zuwanderung und andere Bereiche betreffen kann. Daraus kann sich je nach konkreter Gesetzgebung ein Einfluss auf die Lebenssituation von Familien ergeben, z.B. durch Anpassungen bei Aufenthaltsbedingungen oder Arbeitsregelungen[2].

Insgesamt verbessert das Abkommen die Möglichkeiten des Familiennachzugs für Ehepaare mit Kindern und erweitert den Schutz ihrer Familienmitglieder gegenüber früheren Regelungen, was für Ihre Familie eine positivere und sicherere Rechtslage darstellt[1].

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