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Rahmenabkommen GPT

Werden Eu Gesetze direkt übernommen?

Eu-Gesetze werden nicht automatisch und unmittelbar in der Schweiz übernommen. Jeder im Anhang des Abkommens hinzugefügte EU-Rechtsakt bedarf eines einvernehmlichen Beschlusses der Vertretungen beider Vertragsparteien im Gemischten Ausschuss (GA), bevor er übernommen wird. Die Schweiz hat somit das Recht, auf die Übernahme eines Rechtsakts zu verzichten. Verweigert die Schweiz die Übernahme, kann dies zu Streitigkeiten führen, die im GA geklärt werden müssen. Wenn diese Streitigkeiten innerhalb von drei Monaten nicht beigelegt werden, kann die EU vor einem Schiedsgericht feststellen lassen, dass die Schweiz gegen ihre Verpflichtungen verstossen hat, was zu Ausgleichsmassnahmen durch die EU führen kann[1].

Zudem erfolgt die Übernahme der EU-Gesetzgebungsakte im Rahmen des Pakets Schweiz-EU nur für ausgewählte, im Voraus festgelegte Rechtsakte (95 Gesetzgebungsakte insgesamt), was nur einen Bruchteil aller EU-Gesetzgebungsakte darstellt. Die Schweiz passt ihr Recht im Bereich solcher Übernahmen teilweise via Äquivalenzansatz an, ohne dass zwingend inhaltliche Änderungen vorgenommen werden[2], [3].

Darüber hinaus werden Rechtsakte der EU ohne Gesetzescharakter (z.B. delegierte oder Durchführungsrechtsakte) ebenfalls übernommen, diese sind jedoch weniger bedeutend und sind an die primären Gesetzgebungsakte gebunden[4].

Zusammenfassend: Eu-Gesetze werden also nicht direkt und automatisch in der Schweiz wirksam, sondern nur nach einem abgestimmten Beschluss im Rahmen der Abkommen; die Schweiz behält sich ein Vetorecht vor, und die Übernahme erfolgt selektiv und kontrolliert[1], [4].

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