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Rahmenabkommen GPT

Wer und was entscheidet wann die grenzen für Arbeitskräfte zu gemacht werden?

Die Grenzen für Arbeitskräfte werden durch die Schweiz entschieden, insbesondere wenn schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme auftreten. In solchen Fällen kann die Schweiz die sogenannte Schutzklausel auslösen, um Einwanderungsgrenzen vorübergehend zu schließen oder zu regulieren. Der Prozess sieht vor, dass zunächst versucht wird, im Gemischten Ausschuss mit der EU eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann die Schweiz nach 60 Tagen ein paritätisches Schiedsgericht anrufen, auch gegen den Willen der EU. In dringlichen Fällen ist es der Schweiz möglich, bereits nach 30 Tagen das Schiedsgericht einzubeziehen und vorläufige Massnahmen für die Dauer des Verfahrens zu beantragen[1].

Diese Schutzklausel erlaubt es der Schweiz, bei einem positiven Entscheid des Schiedsgerichts auch Kontingente für EU-Grenzgängerinnen und Grenzgänger in bestimmten Branchen (z.B. Verkauf und Baugewerbe) einzuführen[2].

Die wirtschaftliche Situation und der Bedarf auf dem Arbeitsmarkt (z.B. bedingt durch demografische Veränderungen wie die Alterung der Bevölkerung) spielen zudem eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Grenzen für Arbeitskräfte aus der EU[3]. Die Kontrolle und Umsetzung solcher Regelungen erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Arbeitsvermittlungen und Migrationsbehörden, die in entsprechenden Gesetzen verankert sind[4].

Zusammengefasst entscheidet die Schweiz über die Grenzschliessung oder -regulierung für Arbeitskräfte bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen, gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, unter Einbezug des Gemischten Ausschusses und des paritätischen Schiedsgerichts[1],[2].

Was sind schwerwiegende wirtschaftliche Probleme?

Die Verträge enthalten keine konkrete Definition oder Liste dessen, was genau unter "schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen" zu verstehen ist. Es wird lediglich festgehalten, dass die Schweiz die Schutzklausel aktivieren kann, wenn solche Probleme vorliegen. Für die Beurteilung sind verschiedene makro- und mikroökonomische Indikatoren relevant, wobei auch soziale Probleme unter den Begriff der wirtschaftlichen Probleme subsumiert werden können, da sie oftmals mit wirtschaftlichen Indikatoren verbunden sind. Konkrete Schwellenwerte oder Kriterien werden nicht im Vertrag selbst spezifiziert, sondern auf Verordnungsstufe definiert. Beispiele für solche Indikatoren sind die Nettozuwanderung aus der EU, die Grenzgängerbeschäftigung, Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug, für die Schwellenwerte festgelegt werden sollen, um eine ausserordentliche Situation zu erkennen, die schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme vermuten lässt. Die Schweiz kann eigenständig das Verfahren zur Aktivierung der Schutzklausel einleiten, und im Streitfall entscheidet ein Schiedsgericht über das Vorliegen dieser wirtschaftlichen Probleme[1][2][3][4].

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