Welche Alternativen haben die Stimmbürger gegenüber dem Rahmenabkommen?
Die Stimmbürger haben gegenüber dem Rahmenabkommen folgende Alternativen:
Die Schweiz kann den bilateralen Weg mit der EU ohne Abschluss des Rahmenabkommens fortsetzen und die bewährte Zusammenarbeit sichern sowie die bestehenden Abkommen konsequent weiterführen. Dies entspricht dem Beschluss des Bundesrates, das Rahmenabkommen nicht zu unterzeichnen, da in zentralen Punkten wie Personenfreizügigkeit, Lohnschutz und staatlichen Beihilfen weiterhin substanzielle Differenzen bestehen[1],[2].
Die Genehmigung einzelner sektorspezifischer Abkommen, wie das Stromabkommen oder Beihilfeprotokolle, ist möglich. Diese Abkommen können zusammen mit den erforderlichen Gesetzesanpassungen den bilateralen Weg stabilisieren und weiterentwickeln. So werden bestimmte Bereiche der Zusammenarbeit mit der EU auch ohne den institutionellen Rahmen geregelt[3],[4].
Die direkte Beteiligung an spezifischen EU-Programmen oder sektoralen Kooperationen bleibt möglich, allerdings mit einem niedrigeren Status (z.B. Status eines nicht-assoziierten Drittstaates), was eine gewisse Einschränkung in der Zusammenarbeit bedeutet, wie etwa im Forschungsprogramm Horizon Europe[2].
Zusammengefasst besteht also die Alternative darin, auf das Rahmenabkommen zu verzichten, den bilateralen Weg mit einzelnen Abkommen weiterzuführen und womöglich neue Lösungen für die Zusammenarbeit mit der EU in einzelnen Sektoren zu suchen, anstatt eine umfassende institutionelle Lösung zu akzeptieren[1],[3],[2].