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Dürfen Tiertransporte durch die Schweiz fahren?

Tiertransporte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen durch die Schweiz geführt werden. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Schlachtpferde und Schlachtgeflügel dürfen durch die Schweiz ausschließlich im Bahn- oder Luftverkehr transportiert werden; der Straßentransit von Tieren ist grundsätzlich verboten. Diese Regelung entspricht einer bestehenden Ausnahme im Landwirtschaftsabkommen und wird weiterhin durch das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit für die Schweiz bestätigt[1].

Der Bundesrat regelt internationale Tiertransporte, die nicht unter die EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 fallen, insbesondere solche, die nicht im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit stehen. Für internationale Tiertransporte ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport direkt anwendbar, wobei die Schweiz ihre Ausnahmeregelungen, etwa das Transitverbot auf der Straße, weiterhin beibehält[2][3].

Zusammenfassend sind Tiertransporte durch die Schweiz zulässig, jedoch mit der Einschränkung, dass der Transport von bestimmten Tieren (z.B. Rinder, Schafe, Schweine) nur per Bahn oder Luft erlaubt ist, während der Straßentransit in der Regel verboten ist[1][3].

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