Was für Änderungen gibt es beim Familiennachzug?
Die Änderungen beim Familiennachzug umfassen folgende Punkte:
Erweiterung des Kreises der Personen mit Anspruch auf Familiennachzug: Neu sind auch Personen in eingetragener Partnerschaft, unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie von Personen in eingetragener Partnerschaft sowie Nachkommen von Personen in eingetragener Partnerschaft, die unter 21 Jahre alt sind oder Unterhalt erhalten, eingeschlossen.
Erleichterter Familiennachzug: Erweitert wird der Kreis der Personen, die einen erleichterten Familiennachzug geltend machen können, auf pflegebedürftige Familienangehörige sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Erweiterte Prüfungspflichten des Aufnahmestaates: Die Pflichten des Aufnahmestaates bei der Prüfung der persönlichen Umstände und bei der Begründung von Ablehnungen wurden ausgeweitet.
Wegfall der Bedingung einer angemessenen Wohnung: Die bisherige Bedingung, dass eine angemessene Wohnung vorhanden sein muss, entfällt beim Familiennachzug.
Einreise und Aufenthalt weiterer Familienangehöriger: Die Schweiz muss die Einreise und den Aufenthalt „weiterer“ Familienangehöriger unabhängig von deren Staatsangehörigkeit erleichtern, insbesondere wenn diese finanziell oder physisch (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) von EU-Staatsangehörigen abhängig sind oder mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Dies betrifft auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit einer ordnungsgemäß bescheinigten dauerhaften Beziehung. Persönliche Umstände müssen sorgfältig geprüft werden, und eine Verweigerung muss begründet sein.
Härtefallregelungen: Bereits bestehende Möglichkeiten, von Zulassungsbedingungen bei schwerwiegenden persönlichen Härtefällen abzuweichen, bleiben bestehen und werden angewendet.
Diese Änderungen resultieren aus dem Änderungsprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2004/38/EG und führen insgesamt zu einem erweiterten und erleichterten Familiennachzug für Angehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen in der Schweiz [1].