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Was bedeutet die Schutzklausel

Die Schutzklausel ist eine vertraglich festgelegte Regelung im Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU, die der Schweiz erlaubt, bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen, die durch die Anwendung des FZA entstanden sind, Schutzmassnahmen zu ergreifen. Dabei gilt:

  • Die Schweiz kann die Schutzklausel auslösen, wenn in definierten Bereichen wie Zuwanderung, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Wohnungswesen oder Verkehr Schwellenwerte und Indikatoren überschritten werden, die auf schwerwiegende Probleme hinweisen. Die Kantone können eine Prüfung der Auslösung beantragen und entsprechende regionale Massnahmen vorschlagen[1][2].

  • Vor der Aktivierung konsultiert der Bundesrat die parlamentarischen Kommissionen, Kantone und Sozialpartner. Falls der Gemischte Ausschuss (GA) des FZA keine Einigung über die Massnahmen erzielt, kann die Schweiz nach 60 Tagen (in dringenden Fällen nach 30 Tagen) ein paritätisches Schiedsgericht anrufen, das überprüft, ob tatsächlich schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme vorliegen. Dieses Gericht entscheidet unabhängig, auch ohne Zustimmung der EU[1][3].

  • Bei einem positiven Entscheid des Schiedsgerichts kann die Schweiz eigenständig geeignete Schutzmassnahmen ergreifen. Diese können beispielsweise Höchstzahlen für bestimmte Aufenthaltskategorien oder die Prüfung des Inländervorrangs umfassen. Führt dies zu einem Ungleichgewicht im Abkommen, kann die EU ihrerseits Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Wird die Schutzklausel abgelehnt, kann die Schweiz dennoch unter Inkaufnahme möglicher völkerrechtlicher Konsequenzen und ohne Zustimmung der EU Schutzmassnahmen ergreifen[3][4].

  • Die Schutzklausel wurde in einem neuen eigenständigen Artikel 14a FZA konkretisiert, der klarstellt, dass die Probleme durch die Ausübung des FZA verursacht sein müssen und sich auf das gesamte Abkommen beziehen. Sie beinhaltet ein dreistufiges Absicherungskonzept zur Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Stabilität der Schweiz unter Berücksichtigung der Binnenmärkte der EU[3][5].

  • Der Europäische Gerichtshof spielt keine direkte Rolle, da es sich bei der Prüfung der Schutzklausel um keine EU-Rechtsfrage handelt. Die Entscheidung über eine eventuelle Konsultation des EuGH obliegt dem Schiedsgericht[6].

Zusammengefasst bedeutet die Schutzklausel, dass die Schweiz im Fall von schwerwiegenden durch das Freizügigkeitsabkommen verursachten wirtschaftlichen oder sozialen Problemen ein abgestuftes Verfahren durchlaufen kann, an dessen Ende eigenständige, vertraglich abgesicherte Schutzmassnahmen stehen, um negative Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu begrenzen[1][3][4].

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