Wird die Souveränität der CH eingeschränkt?
Die Souveränität der Schweiz wird durch die beschriebenen Vereinbarungen im Gesundheitsbereich nicht grundsätzlich eingeschränkt. Vielmehr ermöglicht die engere Zusammenarbeit mit der EU, insbesondere durch den Einsitz in relevante EU-Gremien wie das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), eine verbesserte Früherkennung und Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen. Dies stärkt die Sicherheit und Effizienz des Schweizer Gesundheitssystems, ohne dass die Schweiz ihre Entscheidungsfreiheit komplett aufgibt. Anpassungen der Überwachungssysteme erfolgen im Rahmen der üblichen Weiterentwicklung und unter Mitwirkung der Schweiz, sodass nationale Kompetenzen weiterhin gewahrt bleiben. Zudem trägt das Abkommen zu einer besseren Informationslage und Zusammenarbeit bei, was die Kantone bei ihren Aufgaben unterstützt, ohne den Kernbereich der kantonalen Zuständigkeiten zu beeinträchtigen[1][2][3].