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Rahmenabkommen GPT

Wie wird die Streitbeteiligung geregelt?

Die Streitbeteiligung wird wie folgt geregelt:

Zunächst versucht der Gemischte Ausschuss, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erhalt der Angelegenheit eine Lösung für die Streitigkeit zu finden. Gelingt dies nicht, kann jede Vertragspartei verlangen, dass ein Schiedsgericht die Streitigkeit nach den festgelegten Regeln entscheidet. Dabei kann das Schiedsgericht bei Streitfragen zur Auslegung oder Anwendung bestimmter Bestimmungen (insbesondere Artikel 7 Absatz 2) diese Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung vorlegen, sofern dies für die Entscheidungsfindung notwendig ist.

Für vertragliche Streitigkeiten, die keine Verfahrensstreitigkeiten aus der Regulierung darstellen, ist zudem geklärt, dass diese durch die Zivilgerichte beurteilt werden. Spezifische Ansprüche, wie die Absenkung von Tarifen, werden über den Regulator (z.B. ElCom) durchgesetzt, sind aber keine Streitigkeiten aus Vertrag und fallen daher nicht unter die Zivilgerichtsbarkeit.

Somit besteht eine abgestufte Regelung mit erstem Schlichtungsversuch im Gemischten Ausschuss, anschließender Schiedsgerichtsbarkeit und paralleler Zuständigkeit der Zivilgerichte für vertragliche Streitigkeiten.[7][9][10]

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