Ist Liechtenstein vom Vertrag betroffen?
Ja, Liechtenstein ist vom Vertrag betroffen. Das Zusatzabkommen vom 27. September 2007 zwischen der Schweiz, Liechtenstein und der Europäischen Gemeinschaft über die Einbeziehung Liechtensteins in das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wird im Rahmen des Vertrags entsprechend angepasst[2]. Zudem sind Liechtenstein und andere EWR/EFTA-Staaten (Norwegen, Island) wie die Schweiz an Beiträgen zur Stabilität und Kohäsion in Europa beteiligt, was ihre Einbindung in die Abkommen zusätzlich bestätigt[4][3]. Auch das revidierte EFTA-Übereinkommen, das die wirtschaftliche Integration zwischen der Schweiz und den EFTA-Staaten (inklusive Liechtenstein) auf einem Niveau hält, das den bilateralen Abkommen mit der EU entspricht, wird im Zusammenhang mit dem Paket Schweiz–EU erwähnt[7]. Somit ist Liechtenstein als EWR-Mitglied und EFTA-Staat in den Vertrag und seine Anpassungen eingebunden.