Kannst du mir das Rahmenabkommen erklären
Das Rahmenabkommen ist ein institutioneller Vertrag, den die Schweiz mit der Europäischen Union (EU) verhandeln wollte, um die bilateralen Beziehungen auf eine einheitliche und rechtlich verbindliche Grundlage zu stellen. Es sollte einen institutionellen Mechanismus schaffen, der die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU verbessert und die bestehenden bilateralen Abkommen vereinheitlicht.
Konkret ging es dabei um folgende Punkte:
Institutionelle Regelungen: Das Rahmenabkommen sollte die dynamische Rechtsübernahme der EU-Rechtsentwicklungen durch die Schweiz, eine einheitliche Auslegung der Abkommen, deren Überwachung sowie eine Streitbeilegungsmöglichkeit bei Differenzen zwischen der Schweiz und der EU regeln. Diese institutionellen Elemente sollten für alle Binnenmarktabkommen horizontal gelten, also einheitlich für alle Bereiche, was einen Unterschied zu den bisherigen separaten Abkommen darstellt[1].
Zielsetzung: Seit 2006 prüfte der Bundesrat die Möglichkeit eines solchen Abkommens, um den bilateralen Weg mit der EU zu festigen und weiterzuentwickeln. Die EU zeigte ebenfalls Interesse und setzte die institutionellen Fragen als Voraussetzung für Fortschritte in anderen Bereichen wie Forschung und Marktintegration[2].
Verhandlungsverlauf: Trotz mehrjähriger Verhandlungen, unter anderem seit 2010 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, blieben substanzielle Differenzen bestehen, insbesondere zu Fragen der Personenfreizügigkeit, des Lohnschutzes und der staatlichen Beihilfen. Diese Differenzen führten schliesslich dazu, dass der Bundesrat im Mai 2021 entschied, den Entwurf des Rahmenabkommens nicht zu unterzeichnen und die Verhandlungen zu beenden[3].
Folgen: Die Beendigung der Verhandlungen führte zu einer Verknüpfung der Zusammenarbeit in weiteren Bereichen mit der Lösung der institutionellen Fragen und einer gewissen Abkoppelung der Schweiz von EU-Programmen wie Horizon Europe[4].
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Rahmenabkommen ein umfassender Versuch war, die institutionellen Grundlagen der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zu vereinheitlichen und zu regeln, was aufgrund bestehender Differenzen jedoch nicht zustande kam[1][2][3][4].