Gibt es Hygienevorschriften in den Verträgen?
Ja, in den Verträgen sind Hygienevorschriften enthalten. Diese orientieren sich maßgeblich an den grundlegenden EU-Hygieneverordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 sowie den darauf basierenden Rechtsakten, die Bestandteil des Anhangs I des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit sind. Das Schweizer Recht wurde bereits an diese EU-Verordnungen harmonisiert, sodass nur wenige materielle Anpassungen nötig sind. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, Einzelheiten zur Umsetzung dieser Verordnungen zu regeln, einschließlich Hygienevorschriften für Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, sowie für die direkte Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln[1].
Zusätzlich regelt der Vertrag die Melde-, Registrierungs- und Zulassungspflichten von Betrieben, die mit Lebensmitteln arbeiten, wobei der Bundesrat auch hier Regelungen zur Hygiene und Zulassung treffen kann[2]. Auch im Bereich der Kontrolle von Gebrauchsgegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sind Hygienevorschriften und die nötigen Fachkenntnisse der beteiligten Personen ausdrücklich vorgesehen[3].
Insgesamt sind die Hygienevorschriften im Rahmen der Verträge umfassend geregelt und basieren auf den EU-Vorgaben, wobei die Schweiz gewisse nationale Besonderheiten und Spielräume bei der Umsetzung beibehalten kann[4].
Quellen:
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[4] [2]