Stimmt nachfolgende Aussage : Das #Rahmenabkommen bringt eine massive Ausweitung der PFZ: Nach 5 Jahren Arbeit kann der EU-Passbürger für immer in der Schweiz bleiben und die ganze Familie nachziehen: Ehegatte, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Grosseltern, Schwiegereltern, Onkel, Tanten, Cousins.
Die Aussage, dass das #Rahmenabkommen eine massive Ausweitung der Personenfreizügigkeit (PFZ) bringt, indem nach 5 Jahren Arbeit der EU-Passbürger für immer in der Schweiz bleiben kann und die gesamte erweiterte Familie (Ehegatte, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Grosseltern, Schwiegereltern, Onkel, Tanten, Cousins) nachziehen darf, stimmt so nicht.
Im Kontext der vorliegenden Vertragsdokumente und Informationen ist folgendes zu beachten:
Die Personenfreizügigkeit mit der EU ist im Rahmen des bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA) geregelt, das EU-Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Die Regelungen orientieren sich dabei an der Richtlinie 2004/38/EG (Unionsbürgerrichtlinie), die klar definiert, welche Familienangehörigen ein Aufenthaltsrecht haben. Dies sind in der Regel Ehegatten, eingetragene Partner, minderjährige Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen andere Familienangehörige. Eine massive Erweiterung auf entfernte Verwandte wie Onkel, Tanten, Cousins oder Grosseltern ist weder im bestehenden noch im geplanten Rahmenabkommen vorgesehen [7].
Das Rahmenabkommen sieht eine Aktualisierung und teilweise Übernahme der EU-Richtlinie in die Schweizer Gesetzgebung vor, konkretisiert aber keine drastische Ausweitung der PFZ über die bestehenden Familienangehörigen hinaus. Auch wird nicht ausdrücklich erwähnt, dass ein EU-Bürger nach 5 Jahren Arbeit automatisch ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht erhält. Das bestehende Recht sieht eine Aufenthaltsbewilligung vor, die unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden kann, aber keine automatische unbefristete Niederlassung „für immer“ nach 5 Jahren Arbeit [7].
Die Fokussetzung des Abkommens liegt auf der Fortsetzung der bilateralen Beziehungen und der Einbindung in bestimmte EU-Regelwerke mit dem Ziel der Stabilisierung und Modernisierung, jedoch nicht auf einer Ausweitung der PFZ über die bisherigen Regelungen hinaus. Insbesondere die Unterstützung im Bereich Migration bezieht sich auf die Zusammenarbeit mit EU-Staaten und das Migrationsmanagement, nicht auf eine Ausweitung der Familiennachzugsrechte für EU-Passbürger in der Schweiz [3], [4].
Daher ist die Behauptung einer „massiven Ausweitung der PFZ“ insbesondere hinsichtlich eines automatischen unbefristeten Aufenthalts nach 5 Jahren und des Nachzugs der gesamten erweiterten Familie nicht zutreffend. Die Personenfreizügigkeit bleibt an die bestehenden Bedingungen und Definitionen der Familienangehörigen gebunden.