Wie fahren wir in der Schweiz langfristig besser: mit oder ohne das vorliegende Rahmenabkommen?
Langfristig fährt die Schweiz besser mit dem vorliegenden Rahmenabkommen, weil es die bilaterale Zusammenarbeit mit der EU stabilisiert und weiterentwickelt, wodurch der Zugang zum EU-Binnenmarkt gesichert wird. Das Abkommen soll institutionelle Unsicherheiten abbauen, die bisher Verhandlungen und Kooperation behindern, etwa in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Lohnschutz und staatliche Beihilfen, wo es substanzielle Differenzen gab, die ohne das Abkommen nicht gelöst wurden. Mit dem Rahmenabkommen können bestehende bilaterale Abkommen aktualisiert und neue Abkommen leichter abgeschlossen werden. Dadurch bleibt die Schweiz auch in wichtigen Bereichen wie Forschung (z.B. Horizon Europe) besser eingebunden und verhindert einen Abstieg zu einem nicht-assoziierten Drittstaat, was Nachteile für Wirtschaft und Wissenschaft bedeutet[1], [2].
Zudem gewährleistet das Rahmenabkommen eine zeitgemässe institutionelle Struktur für den Rechtsdialog mit der EU, was langfristig Rechtssicherheit für die Schweiz bringt und Übergangslösungen wie im Bahnverkehr ermöglicht[3]. Verbesserungen gegenüber früheren Entwürfen des Rahmenabkommens umfassen Klarstellungen beim Lohnschutz, der Unionsbürgerrichtlinie und den staatlichen Beihilfen, was Risiken verringert und den Schutz schweizerischer Interessen stärkt[4].
Ohne das Rahmenabkommen bleiben viele Fragen offen, was zu einer schleichenden Verschlechterung des Verhältnisses zur EU führen kann. So werden bestehende Abkommen nicht modernisiert und die Schweiz riskiert, wichtige Teile des EU-Binnenmarkts und der Forschungsprogramme nur noch eingeschränkt nutzen zu können. Die bilaterale Zusammenarbeit müsste weiterhin über viele Fachdialoge und Gemischte Ausschüsse erfolgen, was weniger effizient und verbindlich ist[5].
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein langfristig besseres und stabileres Verhältnis zur EU, verbunden mit gesichertem Marktzugang und mehr Rechtssicherheit, durch das vorliegende Rahmenabkommen ermöglicht wird. Ohne das Abkommen bleibt die Schweiz in einer unsicheren, fragmentierten Situation mit begrenztem Einfluss auf die Weiterentwicklung der Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen zur EU[1], [2], [5].