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Rahmenabkommen GPT

Überprüfe folgende Aussage: Nach dreieinhalb Jahren Erwerbstätigkeit in der Schweiz darf der EU-Passinhaber seinen ganzen Clan in die Schweiz holen: Mit dem #Rahmenabkommen weiten wir die Zuwanderungsbedingungen ganz massiv aus.

Die Aussage, dass ein EU-Passinhaber nach dreieinhalb Jahren Erwerbstätigkeit in der Schweiz seinen ganzen Clan in die Schweiz holen darf und dass mit dem Rahmenabkommen die Zuwanderungsbedingungen „ganz massiv“ ausgeweitet würden, lässt sich anhand des vorliegenden Vertragskontextes nicht bestätigen.

Im bereitgestellten Kontext finden sich keine Hinweise darauf, dass das Rahmenabkommen eine derart weitreichende und automatische Familiennachzugsregelung vorsieht. Die Dokumente thematisieren vor allem wirtschaftliche Kooperationen, den Schutz des Binnenmarktes, die Teilnahme an Programmen der EU, sowie den Schutz der Mobilität von Personen, allerdings ohne explizite Aussagen zur massiven Ausweitung der Zuwanderungsrechte oder einem automatischen Nachzug ganzer Familien („Clan“) nach einer bestimmten Erwerbstätigkeitsdauer[1][2].

Spezifische Regelungen zur Freizügigkeit, wie sie im Freizügigkeitsabkommen (FZA) bestehen, geben zwar EU-Bürgern das Recht, in der Schweiz zu arbeiten und zu wohnen, jedoch sind Familiennachzüge an Bedingungen geknüpft und unterliegen gesetzlichen und administrativen Kontrollen. Eine massive Ausweitung oder ein „Clan-Nachzug“ nach genau dreieinhalb Jahren Erwerbstätigkeit wird im Vertragstext nicht erwähnt[3].

Zusätzlich ist zu beachten, dass im Kontext des Rahmenabkommens betont wird, dass bestehende Abkommen und Regelungen weitergeführt und angepasst werden, aber nicht unbedingt „ganz massiv“ ausgeweitet werden. Vielmehr wird auf die Erhaltung des politischen Handlungsspielraums und die Vermeidung von unkontrollierten Zuwanderungsbewegungen hingewiesen[2][4].

Fazit: Die Aussage ist so nicht korrekt. Das Rahmenabkommen sieht keine automatische oder massive Ausweitung der Zuwanderungsbedingungen vor, die es einem EU-Passinhaber nach dreieinhalb Jahren Erwerbstätigkeit erlauben würde, seinen ganzen Clan in die Schweiz zu holen. Die bestehenden Regelungen zur Freizügigkeit und zum Familiennachzug bleiben weiterhin an Bedingungen gebunden und werden nicht „ganz massiv“ ausgeweitet[1][2][3].

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