Kann das Abkommen zu Internet-Zensur führen?
Das Abkommen sieht vor, dass Betreiberinnen von Hosting-Diensten und Online-Plattformen bestimmte Verpflichtungen erfüllen müssen, insbesondere die Herausgabe von Informationen an zuständige Vollzugsbehörden zur Kontrolle des Online-Handels. Dabei wird definiert, dass Online-Plattformen Informationen nicht nur speichern, sondern auch verbreiten, und die Betreiberinnen zur Mitwirkung bei der Kontrolle verpflichtet sind. Diese Regelungen sollen jedoch übermässig weit gefasste Pflichten vermeiden und unterscheiden klar zwischen Online-Plattformen und reinen Hosting- oder Cloud-Diensten, wobei letztere nur dann als Online-Plattformen gelten, wenn die öffentliche Verbreitung von Informationen eine wesentliche Funktion darstellt[1][2][3][4].
Es gibt zudem Bestimmungen zur Kontrolle und zum Informationsaustausch zwischen Behörden, um Missbräuche im Online-Handel zu verhindern, was die Überwachung und Regulierung im Internetbereich verstärkt[5][6].
Eine explizite Zensur im Sinne einer allgemeinen Unterdrückung oder Einschränkung von Internetinhalten wird im Vertragstext nicht erwähnt. Die Verpflichtungen konzentrieren sich auf Transparenz und Kontrolle im Bereich des Online-Handels und der Lebensmittelsicherheit. Die Regelungen orientieren sich an bestehenden EU-Vorschriften, insbesondere am Digital Services Act (DSA), und versuchen, überzogene oder willkürliche Einschränkungen zu vermeiden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Abkommen keine generelle Internet-Zensur vorsieht, sondern spezifische Kontroll- und Auskunftspflichten gegenüber Behörden im Bereich des Online-Handels implementiert. Diese können unter Umständen zu einer stärkeren Überwachung und gegebenenfalls Entfernung bestimmter Inhalte führen, sofern diese gegen lebensmittelrechtliche oder andere spezifische Vorschriften verstoßen. Eine umfassende, breit angelegte Internet-Zensur ist daraus jedoch nicht abzuleiten[1][2][3][4][5].